IRAP-Steuersatz und Anwendung der Kollektivverträge

„Landesregierung berücksichtigt den Vorschlag der Sozialpartner nicht“

Mittwoch, 04. Dezember 2019 | 17:51 Uhr

Bozen – Am 6. Dezember wird Landeshauptmann Kompatscher dem Landtag den Haushaltsentwurf für 2020 vorstellen. Dazu hatten die Sozialpartner im Einvernehmen mit der Landesregierung noch im August gemeinsame Vorschläge ausgearbeitet. Diese Inhalte hätten dann über das Haushaltsgesetz umgesetzt werden sollen.

Die Landesregierung und die Gesetzgebungskommission haben den Vorschlag dann aber nicht so übernommen, wie er von den Sozialpartnern ausgearbeitet und am 23. September der Landesregierung vorgestellt worden war. Dies betonen zumindest die Südtiroler Gewerkschaftsbünde CGIL/AGB, SGBCISL und UIL-SGK.

So haätten sich die Sozialpartner darauf geeinigt, dass die IRAP für all jene Unternehmen von 2,68 auf 3,90 Prozent angehoben werden sollte, die nicht vollinhaltlich Kollektivverträge anwenden, die von den auf lokaler Ebene vertretenen, repräsentativen Sozialpartnern abgeschlossen sind. Dies umfasst auch kollektivvertraglich vorgeschriebenen Einzahlungen in die bilateralen Körperschaften und ergänzenden Gesundheitsfonds. Dass der derzeitige IRAP-Steuersatz von 2,68 Prozent auch bei einseitigen Zuwendungen vonseiten der Betriebe beibehalten werden kann, sei in der Vereinbarung der Sozialpartner nicht vorgesehen. Im Haushaltsgesetzentwurf sei aber ein Passus verankert, der genau dies vorsieht, so die Gewerkschaften.

Ziel der Sozialpartner war es, über die Bemessung des IRAP-Steuersatzes die Vertragsverhandlungen auf lokaler Ebene zu fördern und zu unterstützen, um ab 2020 höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen verhandeln zu können. „Nun liegt es am Landtag, die von den Sozialpartnern vereinbarte Regelung umzusetzen“, erklären die Gewerkschaften

Von: mk

Bezirk: Bozen