Von: mk
Bozen – Landeshauptmann Arno Kompatscher begrüßt, dass der Landtag die letzten Änderungen am Landesvergabegesetz heute genehmigt hat. „Wir haben nun einzelne Bestimmungen angepasst, bei denen der Staat restriktiver vorgehen möchte, aber auch die Bestimmungen dort weiter gelockert, wo dies möglich wurde“, sagt der Landeshauptmann. „Zum andern hat sich die Möglichkeit geboten, uns bei weiteren von den verschiedenen Stakeholdern gewünschten kleinen Verbesserungen rechtlich abzusichern.“
Seit einem Jahr ist das Landesgesetz zur Vergabe der öffentlichen Aufträge in Kraft, womit es die EU-Richtlinie 2014/24 vier Monate vor dem italienischen Staat umgesetzt hatte. Dies brache es erwartungsgemäß mit sich, nun ein paar Anpassungen und nähere Angaben im Landesgesetz vorzusehen, um den Wünschen der Ministerien und der Antikorruptionsbehörde ANAC Rechnung zu tragen.
Die am Jahresende von der Landesregierung beschlossenen und heute im Landtag abgesegneten Änderungen sind das Resultat der Arbeit einer Expertengruppe unter dem Vorsitz des Ministerratspräsidiums, Ressort für Regionalangelegenheiten und Autonomien; darin war auch das Land Südtirol vertreten. Die Expertengruppe hat einzelne Änderungen angeregt, die das Landesvergabegesetz nicht wesentlich ändern und die territoriale Begebenheiten berücksichtigen, aber formell an die Grundzüge der staatlichen Bestimmungen anpassen – beispielsweise in Puncto Transparenz und Digitalisierung.
„Aus dem jetzigen Blickwinkel heraus ist es gut, dass wir vor dem Staat ein gut durchdachtes Vergabegesetz hatten“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Unsere Fachleute sind mit großer Verhandlungsstärke, Fachwissen und ersten konkreten Erfahrungen in die Verhandlungen gegangen. Sie konnten die Expertengruppe davon zu überzeugen, dass unser Landesgesetz die EU-Richtlinien präzise erfüllt und die Auftragsvergabe im Sinne der Öffentlichkeit modernisiert.“
Auch die konstruktive Vorgangsweise der Südtiroler Mitarbeit in der Expertengruppe sei für Südtirol autonomiepolitisch bedeutungsvoll, da das Land damit eine Vorab-Annahme der Änderungen am Landesgesetz bewirkt. „Dies gibt uns im Zusammenhang mit dem Vergabegesetz nun eine größere Rechtssicherheit, denn der Staat wird unsere Änderungen nun nicht mehr anfechten“, unterstreicht der Landeshauptmann.
Einige der Änderungen im Überblick
Im Punkt zu den kleinen Bauvorhaben bis 150.000 Euro, die das Land in Eigenregie durchführen kann, konnten Vereinfachungen umgesetzt werden. Von Staat übernommen hat das Land Südtirol auch die Gültigkeit der Ersatzerklärungen von Auftragnehmern und Unterauftragnehmer. „In diesem Zusammenhang führt unsere Audit-Stelle jetzt schon stichprobenartig Kontrollen zur effektiven Erfüllung der Auflagen durch, und zwar bei mindestens sechs Prozent der Fälle. Die Ersatzerklärungen reduzieren um einiges den bürokratischen Aufwand“, sagt der Landeshauptmann. Weitere Änderungen betreffen Aufträge in Zusammenhang mit Leistungen von Architekten und Ingenieuren; darüber hinaus personalintensive Dienstleistungen wie die Gebäudepflege, wo das Land nun Anbieter, die Lohndumping betreiben, ausschließen kann.
Von Relevanz für Unternehmen ist die Abschaffung der provisorischen Kaution bei Aufträgen bis Euro zwei Millionen Euro. Auch die Höhe der endgültigen Kaution kann das Land nun von Fall zu Fall bestimmen: nicht mehr fünf Prozent, sondern im Normalfall zwei Prozent, mit der Möglichkeit, den Satz auf einen Prozent zu drosseln oder auf maximal vier Prozent zu erhöhen. Kautionen haben einen Einfluss auf den freien Wettbewerb – und diese Thematik fällt in die Zuständigkeit des Staates. Für die Unternehmen ist diese Regelung von Vorteil.
Die Vergabeagentur wird nun auch den Leitfaden entsprechend allen Änderungen überarbeiten.