Südtiroler Jugendring: Lage, Baujahr und Klimahaus sollen den Mietpreis stärker bestimmen

Miete runter, wenn die Wohnung älter ist

Montag, 31. August 2026 | 10:27 Uhr

Von: Sophia Molitor

Bozen – Die Berechnung des Landesmietzinses orientiert sich fast ausschließlich an den Landesbaukostenpreisen, die in den vergangenen Jahren um mehr als 25% gestiegen sind. „Dies führt vielfach nicht nur zu sehr hohen Mietpreisen, sondern auch zu Mietpreisen, die weder den tatsächlichen Zustand noch die Qualität oder Lage einer Wohnung ausreichend berücksichtigen“, bemängelt Katja Oberrauch, SJR-Vorsitzende. So macht es keinen Unterschied, ob eine Wohnung neu oder mehrere Jahrzehnte alt, ob sie energetisch sanierungsbedürftig ist oder den höchsten energetischen Standard erfüllt. Auch spielt es für die Berechnung des Landesmietzinses nur eine verschwindend geringe Rolle, ob eine Wohnung in Bozen oder in einer peripheren Gemeinde liegt.

Ein Blick nach Wien zeigt, dass es auch anders möglich ist. Dort werden je nach Ausprägung von verschiedenen wohnungsrelevanten Kriterien – wie etwa Lage, Erhaltungszustand, Nebenkosten oder Wohnqualität – Zu- und Abschläge auf den Mietzins gewährt.

„Dies zeigt uns, dass eine gerechtere und differenziertere Gestaltung des Landesmietzinses möglich ist. Durch die Heranziehung von wohnungsrelevanten Kriterien – wie der Klimahauszertifizierung, dem Erhaltungszustand und dem Baujahr – sollten Abschläge bis zu 30% auf den Landesmietzins gemacht werden können“, schlägt Olav Lutz, Wohnbauberater und Mitglied des SJR-Projekt-Teams „Junges Wohnen“ vor. Auch die derzeit mögliche Erhöhung des Mietzinses um 30 Prozent bei möblierten Wohnungen erscheint dem SJR nicht mehr zeitgemäß.

Gerechtere Mieten statt Einheitstarif

Lutz untermauert den Vorschlag durch ein konkretes Beispiel: Für eine Wohnung mit 70 m² Nettowohnfläche, 10 m² Keller, 18 m² Garage und 20 m² Terrasse in Bozen beträgt der Landesmietzins € 911,65. In St. Pankraz, einer abwanderungsgefährdeten Gemeinde, beträgt der Landesmietzins €879,09, daher nur € 32,56 weniger. Wird die Wohnung möbliert vermietet, dann können 30% mehr verlangt werden, daher € 1.185,15 in Bozen bzw. € 1.142,82 in St. Pankraz.

Würde man nun aber – so der SJR-Vorschlag – Klimahauszertifizierung, Erhaltungszustand und Baujahr berücksichtigen, könnten gerechtere Werte erzielt werden. So könnte – wenn der Mietzins für die Möblierung nur um 10% erhöht werden würde – in Bozen für ein Klimahaus A möbliert 1.002,82€ (d.h. 182,33 € weniger), für ein Klimahaus B 902,53 € (10 % Abschlag, d.h. 282,62 € weniger), für ein Klimahaus C 802,256 € (20 % Abschlag, d.h. 382,90 € weniger), für ein Klimahaus D 701,97 € (30 % Abschlag, d.h. 483,18 € weniger) in Rechnung stellen.

In St. Pankraz demgegenüber für ein Klimahaus A möbliert 967,00 €, für ein Klimahaus B 870,30 €, für ein Klimahaus C 773,60 € und für ein Klimahaus D 676,90 €.

„Dieses Modell hätte viele positive Auswirkungen: Stärker Anreize für Eigentümer, bestehende Immobilien energetisch und baulich zu sanieren, bessere Chancen für junge Menschen und Familien auf dem Südtiroler Mietmarkt sowie eine höhere Attraktivität von peripheren Gemeinden und abgelegenen Dörfern als Wohnstandorte. Auch würden Ballungszentren entlastet. Insbesondere aber würden die Mietkosten gesenkt werden,“ bekräftigt Katja Oberrauch, SJR-Vorsitzende.

Bezirk: Bozen

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