Öffentliche Einrichtungen können Lebensmittel jetzt direkt bei den Bauern kaufen

Öffentliche Vergaben: Vereinfachungen bei landwirtschaftlichen Produkten

Montag, 08. Mai 2017 | 20:09 Uhr

Bozen – Öffentliche Einrichtungen müssen Einkäufe öffentlich ausschreiben, was mitunter für die Auftraggeber, besonders aber für interessierte Lieferanten mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Eine Erleichterung gibt es nun für den Einkauf von  landwirtschaftlichen Produkten: Sofern das Auftragsvolumen weniger als 10.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Jahr beträgt, unterliegen die Einkäufe nicht den Bestimmungen des Vergabegesetzes. Diese Vereinfachung hatte der Südtiroler Bauernbund gefordert und dank Senator Hans Berger und dem Abgeordneten Manfred Schullian nun erreicht.

Wollten eine Schule oder ein Kindergarten Lebensmittel für die eigene Mensa von heimischen Bauern kaufen, mussten selbst kleine Lieferungen über das Vergabeportal abgewickelt werden. Das bedeutete besonders für die meist kleinen landwirtschaftlichen Betriebe einen erheblichen Mehraufwand. Daher hat sich der Südtiroler Bauernbund in Rom für eine Vereinfachung stark gemacht. Dieses Anliegen wird nun in Form einer Ausnahmeregelung zum staatlichen Vergabegesetz Realität, die speziell für das Berggebiet gilt. „Eine öffentliche Einrichtung kann von einem Bauern Lebensmittel bis zu einem Gegenwert von weniger als 10.000 Euro im Jahr beziehen, ohne dass die Bestimmungen des Vergabegesetzes angewandt werden müssen. Das ist eine enorme bürokratische Erleichterung“, freute sich Bauernbund-Obmann Leo Tiefenthaler. „Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der heimischen Betriebe und der regionalen Kreisläufe geleistet.“ Die Grenze von 10.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb sei ausreichend, da die Auftragsvolumen der allermeisten Direktvermarkter deutlich kleiner sind.

Erreicht haben diese sinnvolle Ausnahmeregelung in Rom Senator Hans Berger und der Kammerabgeordnete Manfred Schullian.

 

Von: pf

Bezirk: Bozen