Von: mk
Bozen – Seit Mai 2020 ist es verpflichtend, bei allen Neubauten ebenso wie bisher Parkplätze auch Fahrradabstellplätze zu errichten. Diese Landesregelung und weitere Infos über die Radmobilität sowie die Geh- und Fahrradwege standen einen Nachmittag lang im Mittelpunkt einer Fortbildungsveranstaltung, die Green Mobility in der landeeigenen Sta – Südtiroler Transportstrukturen AG gemeinsam mit der Ingenieurkammer Südtirol kürzlich organisiert hat.
An der Veranstaltung nahmen rund 40 Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Architektinnen und Architekten teil. Die einführenden Worte sprach Claudio Sartori, Präsident der Ingenieurskammer Südtirol.
Fragen zu baulichen Vorschriften und Straßenverkehrskodex beantwortet
Konkret beschäftigten sich die Teilnehmenden mit folgenden Fragen: Welche baulichen Vorschriften gibt es im Bereich der Radmobilität auf Landes- und Staatsebene? Wie können wir Radmobilität so gestalten, dass Frau und Herr Südtirolerin künftig noch öfter und vor allem regelmäßig in die Pedale treten? Antworten darauf gab unter anderem Martin Vallazza, Direktor des Landesressorts für Infrastrukturen und Mobilität. Vallazza hob die Bedeutung der Radmobilität für die Südtiroler Verkehrsplanung im Allgemeinen und den Landesplan für nachhaltige Mobilität im Besonderen hervor.
Harald Reiterer, Leiter des Bereiches Green Mobility in der Sta – Südtiroler Transportstrukturen AG, hat über die Neuerungen im Straßenverkehrskodex berichtet. Im Mittelpunkt standen die Regelungen in Sachen Radmobilität (Radfahrstreifen, aufgeweiteter Radaufstellstreifen, Radschutzstreifen für beide Fahrtrichtungen) und nicht zuletzt Best-Practice-Beispiele aus Nah und Fern.
In der Diskussion wurde deutlich, wie wichtig der Austausch und die Information über die Radmobilität sind. Die Ingenieure und Architekten haben nun das Rüstzeug, die Radmobilität in Südtirol verstärkt und noch professioneller zu betreuen.