Von: luk
Bozen – Das Land Südtirol erstattet im Rahmen seiner Studienförderung und im Sinne des Hochschulförderungsgesetzes aus dem Jahr 2004 jungen Menschen Studiengebühren zurück. Um diese Rückerstattung ansuchen können Studierende, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Rangordnung der Anspruchsberechtigten für eine ordentliche Studienbeihilfe des Landes aufscheinen. Um eine Rückerstattung von Studiengebühren können seit dem akademischen Jahr 2018/19 nicht nur Studierende von Universitäten im deutschen und italienischen Sprachraum ansuchen, sondern auch von Universitäten aller Länder, die das Lissabon-Abkommen unterschrieben haben. Es sind derzeit 57 Staaten, darunter auch die USA. Auch Südtiroler Studierende an einer Fachhochschule können die Teilrückerstattung der Studiengebühren beantragen.
Änderungen an den Richtlinien zur Gewährung von Beiträgen zur teilweisen Deckung der Studiengebühren hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer vorgenommen. So sind alle Anträge ab sofort nur mehr über den Online-Dienst der Landesverwaltung zu stellen. Studierenden können über die digitale Identität SPID, die aktivierte Bürgerkarte oder mit ihrem zertifizierten eGov-Account auf den Online-Dienst zugreifen.
Die Ansuchen sind am Ende des akademischen Jahres nach Zahlung der letzten Rate und jedenfalls bis zum 31. Juli zu stellen. Rückerstattet werden bis zu 80 Prozent der Studiengebühren bis zu einem Höchstbetrag von 3000 Euro. Nicht berücksichtigt werden Anträge unter 300 Euro.
Informationen und aktuelle Staatenliste: www.provinz.bz.it/ studiengebuehren