Von: luk
Bozen – Bozen – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung Richtlinien zur Förderung mit Landesmitteln für die unmittelbare Aufarbeitung und Bringung von Schadholz festgelegt. “Ziel dieser Maßnahme”, erläutert Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler, “ist es, die durch das Katastrophenereignis in der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober geschädigten Waldeigentümer durch Beihilfe in Form von Prämie zu unterstützen, damit sie für die unmittelbare Aufarbeitung und Entfernung der umgerissenen Bäume sorgen.” Fachgerecht durchgeführte Vorkehrungen wie Entrindung oder Entfernung von Stämmen oder Stöcken beugen einem massenhaften Auftreten von Schädlingen vor und gewährleisten damit den Gesundheitszustand der Wälder und die öffentliche und private Sicherheit.
In ganz Südtirol wird eine Sturmholzmenge von rund 1,5 Millionen Vorratsfestmetern (Vfm) geschätzt, wobei sich rund zwei Drittel auf die Gemeinden Welschnofen, Deutschnofen, Aldein, Tiers, Enneberg und Kastelruth verteilen. Anspruch auf diese Prämie haben alle Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen, die vom Katastrophenereignis betroffen und in das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sind.
Prämien von Bringungsart abhängig
Die Prämie besteht aus den errechneten Mehrkosten für Holzbringungen unter erschwerten Bedingungen. Als Prämiensatz gelten neun Euro pro Kubikmeter für die Bringung des Sturmholzes mit Seilwinde, Traktor oder Harvester; erfolgt die Bringung mit einem Pferd, gelten zwölf Euro pro Kubikmeter; 15 Euro sind es bei Zuhilfenahme eines Seilkrans, und 16,50 Euro, falls ein Hubschrauber hinzugezogen wird. Die Prämiensätze dürfen nicht kumuliert werden, falls für die gleiche Holzmenge zwei oder mehrere Bringungsarten angewandt werden. Eine eventuelle Holzbringung mit Hubschrauber ist nur prämienberechtigt, wenn diese Bringungsart im Auszeigeprotokoll auch festgelegt und begründet ist.
Auszeigen ist das Markieren von Bäumen, das in der Arbeitsvorbereitung und Arbeitsorganisation erfolgt. Als Bringung wird der Transport aus dem Wald zu den mit Lastkraftwagen befahrbaren Forststraßen bezeichnet. Die gängigsten Bringungsarten sind jene mit Harvester -einer speziellen Holzernte-Maschine, die halbautomatisch Fällung, Entastung und Sortimentsbildung durchführt -, durch Bodenzug, mit Traktor und Seilbringung. Bringung mit Pferd bei einem derartigen Schadensausmaß ist unrentabel und die Bringung mit Hubschrauber zu teuer.
Der Antrag für den Erhalt der Prämien für Aufarbeitung und Bringung von Sturmholz muss vor Beginn der Arbeiten auf den von der Landesverwaltung bereitgestellten Vordrucken abgefasst und bei der zuständigen Forstbehörde eingereicht werden. Der Antrag wird über das gebietsmäßig zuständige Forstinspektorat an das Landesamt für Bergwirtschaft in Bozen übermittelt.