Frist einhalten

Schuljahr 2017-18: Eintragung in die Ranglisten bis 10. März möglich

Mittwoch, 15. Februar 2017 | 12:15 Uhr

Bozen – Lehrpersonen können noch bis 10. März im Deutschen Schulamt die Gesuche um Eintragung in die Schul- und Landesranglisten einreichen.

Noch bis Freitag, 10. März 2017, besteht für interessierte Personen, die in Besitz der notwendigen Abschlüsse sind, die Möglichkeit, für das Schuljahr 2017-18 die Gesuche um Eintragung in die Schulranglisten bzw. in die Landesranglisten, die Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt abzugeben. Die Ranglisten werden dann voraussichtlich Ende Mai 2017 an der Anschlagtafel des Deutschen Schulamtes veröffentlicht.

Alle Gesuche müssen bis zum genannten Termin entweder mittels Einschreiben mit Rückantwort (in diesem Fall gilt das Datum des Poststempels) oder persönlich bis 12.00 Uhr des 10. März 2017 (hierbei gilt der Protokollstempel des Schulamtes) im Deutschen Schulamt, Amba-Alagi-Straße 10 in Bozen, eingereicht werden.

Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der Website des Deutschen Schulamtes (www.provinz.bz.it/schulamt) veröffentlicht. Auskünfte erteilt auch das Personal des Amtes für Aufnahme und Laufbahn des Lehrpersonals im Deutschen Schulamt.

Von: luk

Bezirk: Bozen