Zeitraum vom 26. April bis 21. Juli

Sicherung der Mendelpassstraße: Einbahn und zeitweilige Sperren

Donnerstag, 20. April 2017 | 15:54 Uhr

Kaltern – Dringende Sicherungsarbeiten machen auf der Mendelpassstraße im Zeitraum vom 26. April bis 21. Juli Einbahnregelungen und zeitweilige Sperren notwendig.

Beim Panoramateilstück im felsigen Bereich des Tumortals (“Roccette“) auf der Staatsstraße auf den Mendelpass werden in den kommenden Monaten außerordentliche Instandhaltungsarbeiten für mehr Sicherheit durchgeführt. Die lange Steinschlagmauer und die Geländer längs der neun Brücken, die zurzeit stark beschädigt sind, werden nun saniert und die Gefahrenpunkte mit Zementblöcken gesichert. „Auf dieser beliebten Straße sind Autos, Busse, aber auch viele Radfahrer, Motorradfahrer u.a. unterwegs, weshalb die Eingriffe notwendig ist, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer weiterhin zu gewährleisten“, sagt der für das Verkehrsnetz zuständige Landesrat  Florian Mussner.

„Wir haben in Absprache mit den betroffenen Gemeinden auf Südtiroler und Trentiner Seite gesprochen, diesen das Projekt und die damit verbundenen Maßnahmen und Verkehrsbehinderungen erklärt und alles Mögliche unternommen, um die Straße auch während der Arbeiten so lange wie möglich offen zu halten“, unterstreicht Mussner. Totalsperren über mehrere Tage sind keine vorgesehen. Auch an den Tagen, an denen Sperren notwendig ist, wird die Straße immer dreimal am Tag für mehrere Stunden befahrbar sein damit Pendler und Wirtschaftstreibende durchfahren können“, sagt Mussner.

„Der öffentliche Personennahverkehr ist auf alle Fälle mittels kleineren Bussen garantiert, aber auch die Mendelbahn ist täglich im 20-Minutentakt in Betrieb, wobei die Möglichkeit besteht, auch Fahrräder zu transportieren“, erinnert Landesrat Mussner.

Bei den Arbeiten werden die alten Geländervorrichtungen vollkommen abgetragen und diese durch besonderen braunen Stahl ersetzt. „Diese Vorrichtungen integrieren sich besser ins Gelände – die glatte und abgerundete Form ermöglicht es, die bestehenden eckigen Mauern vorteilhaft einzugliedern, was sich vor allem auch für die Fahrradfahrer bzw. Motorradfahrer positiv auswirkt“, erklärt der Direktor der Landesabteilung Straßendienst Philipp Sicher.

Derzeit sind laut Abteilungsdirektor Sicher äußerst wichtige Sicherungsmaßnahmen betreffend Steinschlag und Lawinenabgang im Gange, die jedoch von den Verkehrsteilnehmern kaum wahrgenommen werden.

Am 26. April 2017 beginnen umfangreiche Sicherungsarbeiten, die voraussichtlich bis zum 21. Juli dauern. In dieser Zeit wird eine Ampelanlage eingerichtet und der Verkehr wird einspurig geregelt. Vom 26. April bis 28. April ist die Straße einspurig befahrbar und von 8:15 Uhr bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr gesperrt. Ebenso vom 2. bis zum 5. Mai.

Ab 8. Mai gibt es dann bis zum 26. Mai außer an Wochenenden und an Feiertagen wegen besonderen Arbeiten auch eine Nachtsperre. In diesem Zeitraum ist die Straße einspurig befahrbar und wieder 8:15 Uhr bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr sowie jeweils von 21 Uhr bis 5:30 Uhr nicht befahrbar. Am 27. und 28. Mai gibt es eine Einbahnregelung. Vom 29. Mai bis 30. Juni ist die Straße immer einspurig befahrbar mit Sperren von 8:15 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17 Uhr; Feiertage und Wochenenden sind ausgeschlossen. Vom 1. Juli bis 21. Juli ist die Straße immer einspurig befahrbar und danach ist sie bis zu den Arbeiten im Herbst zweispurig für den Verkehr geöffnet.

„Wie bei allen anderen Eingriffen auch, mussten auch diese Arbeiten mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf geplant, genehmigt und ausgeschrieben werden, weshalb sie für nach Ostern programmiert wurden, weil die Witterungsbedingungen normalerweise passend sind“, erklärt der Landesrat, der die Verkehrsteilnehmer um Verständnis ersucht.

Da der gesamte Baueingriff einen Straßenabschnitt von 1,3 Kilometer überschreitet, werden kleinere Baustellen auf Teilstücken von bis zu 200 Meter eingerichtet, die durch Ampelanlagen geregelt werden. Um ein reibungsloses Verkehrsaufkommen zu gewähren, können Fahrzeuge mit einer Breite von bis zu 230 Zentimeter nicht passieren, da das Risiko des Festsitzens besteht und dies zu verheerenden Verkehrsproblemen führen kann.

Detaillierte und aktuelle Infos über die Befahrbarkeit der Straße gibt es jederzeit im Web unter www.provinz.bz.it/verkehr/.

Von: luk

Bezirk: Bozen, Überetsch/Unterland