Von: luk
Bozen – Wie unter der Maßnahme Nr.26260 des 30. November 2016 ausgeführt, hat die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della concorrenza e del mercato – AGCM) Goldcar Italy gesamtschuldnerisch mit Goldcar Spain wegen unlauteren Geschäftspraktiken verurteilt.
Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien gehen und gingen zahlreiche Anfragen von Verbrauchern ein, welche ein Auto bei Goldcar ausgeliehen haben. Zusammengefasst haben die Verbraucher mehrere Problematiken gemeldet, von mangelnder Transparenz in Bezug auf die Bearbeitungsgebühren des Kraftstoff-Tarifs Flex Fuel bis hin zur Vorgangsweise bei der Feststellung neuer Schäden am Auto.
Nach Meldung des EVZ und der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat die AGCM am 9. März 2016 ein Verfahren gegen Goldcar eingeleitet (Verfahren Nr. PS10214). Im Zuge dessen wurden zwei verschiedene unlautere Geschäftspraktiken festgestellt.
“Es ist wichtig vorauszuschicken, dass im Basis-Angebot eines jeden Autoverleih-Vertrages der Kfz-Haftplichtversicherungsschutz vorgesehen ist, ohne welchen es nicht möglich ist, das Fahrzeug zu benutzen. Da es sich um einen Basisschutz handelt, ist im Falle von Diebstahl oder Schäden am Auto ein Selbstbehalt zu Lasten des Verbrauchers vorgesehen. Außerdem wird bei der Übernahme des Fahrzeuges eine Kaution als Sicherheit des Verleihs verlangt”, heißt es in einer Aussendung.
Laut AGCM besteht die erste unlautere Geschäftspraxis, welche von Goldcar verwirklicht wird, in einem aggressiven Verhalten durch welches das Unternehmen versucht, die Verbraucher zum Kauf eines Zusatzproduktes zu bewegen, welches als Versicherungsleistung vermarktet wird, um sowohl die Kaution, als auch die Haftung für eventuelle Schäden am Auto zu reduzieren. Die allgemeinen Vertragsbedingungen von Goldcar vermittelten den Eindruck, dass in Abwesenheit eines zusätzlichen Schutzes, der Verbraucher für den gesamten eventuell angerichteten Schaden aufkommen müsse. Diesbezüglich hat die AGCM festgestellt, dass sich Goldcar in Hinblick auf die Höhe der Bemessung eines eventuellen Schadens am Auto zum Zeitpunkt der Rückgabe auf eine eigene Tabelle zur Schadensbemessung beruft. Bezüglich der Merkmale der Tabelle wurde von der AGCM unter anderem beanstandet, dass kein präzises System zur Bemessung des Ausmaßes des Schadens durch objektive Kriterien herangezogen wird, wie beispielsweise die Ausbreitung eines Kratzers.
Die zweite festgestellte unlautere Geschäftspraxis bezieht sich auf die Bearbeitungsspesen der Treibstoffpolizze Flex Fuel. Mit diesem Tarif bezieht der Verbraucher das Auto mit einem vollen Tank, kann das Auto aber auch mit einem nur teilweise gefüllten Tank wieder zurückgeben. In diesem Fall wird der Verbraucher für den nicht verbrauchten Treibstoff entschädigt; dabei werden jedoch noch Bearbeitungsgebühren in Abzug gebracht. “Der Verbraucher wurde über diese weiteren Gebühren nicht klar und deutlich informiert”, so die Behörde.
Für die erste unlautere Geschäftspraxis hat die AGCM eine Geldstrafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro verhängt, für die zweite unlautere Geschäftspraxis beträgt die Strafe 300.000 Euro.