VZS erwirkt Urteil

Verbraucherkredite: Bei vorzeitiger Tilgung müssen anteilig alle Kosten rückerstattet werden

Montag, 23. Februar 2026 | 11:59 Uhr

Von: mk

Bozen – Im Jahr 2022 wandte sich ein Verbraucher an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), nachdem er einen Verbraucherkredit bei der Gesellschaft Fides SpA (Gruppo Banca Desio) vorzeitig getilgt hatte und bei der Endabrechnung Unstimmigkeiten feststellte. Nach eingehender Prüfung zeigte sich rasch, dass die Finanzierungsgesellschaft nicht korrekt gerechnet hatte: In der sogenannten Tilgungsabrechnung wurden weder die Vermittlungsprovision noch die sogenannten „Aktivierungskosten“ berücksichtigt. Diese beliefen sich insgesamt auf 4.550 Euro und hätten aufgrund der vorzeitigen Tilgung anteilig erstattet werden müssen.

Grundlage des Falls ist das sogenannte Lexitor-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Rechtssache C-383/18 vom 11. September 2019). Dieses wegweisende Urteil stellt klar, dass Verbraucher bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung sämtlicher Kreditkosten haben – nicht nur der laufenden Zinsen. Auf den konkreten Fall angewandt hätte dem Verbraucher somit eine zusätzliche Rückerstattung von 2.730 Euro zugestanden.

Trotz Intervention der VZS verweigerte die Finanzierungsgesellschaft eine entsprechende Rückzahlung. Daraufhin wurde Rekurs beim Arbitro Bancario Finanziario (ABF) eingelegt. Zwar wurde der Rekurs angenommen, die Gesellschaft jedoch lediglich zur Zahlung eines Betrags von wenigen hundert Euro verpflichtet.

Diese Entscheidung war maßgeblich durch ein italienisches Gesetzesdekret beeinflusst, das die Auswirkungen des Lexitor-Urteils abschwächen sollte. Dabei gilt jedoch der Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts: Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union sind für die Mitgliedstaaten bindend und gehen nationalem Recht vor.

Dieser Umstand wurde der Schlichtungsstelle ausdrücklich mitgeteilt, blieb jedoch unberücksichtigt. Kurz nach der ABF-Entscheidung erklärte der Verfassungerichtshof die betreffende Gesetzesnovelle für verfassungswidrig. Zudem stellte der oberste italienische Gerichthof in einer Pressemitteilung vom 22. Dezember 2022 klar: Der Verbraucher hat immer Anspruch auf eine Reduzierung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Rückzahlung. Vor diesem Hintergrund konnten weder der Verbraucher noch die VZS die Entscheidung der Banken-Schlichtungsstelle akzeptieren.

Mit Urteil vom 15. Februar 2026, dank des Rechtsbeistands der Anwälte Wolfgang Burchia und Patrick Raffl, gab schließlich das Friedensgericht Bozen unter Richterin dott.ssa Costanza Maria Giatti dem Verbraucher vollumfänglich recht. Die Finanzierungsgesellschaft wurde zur Rückerstattung der geschuldeten Beträge sowie zur Übernahme sämtlicher Gerichtskosten verurteilt. Die Gegenseite kann das Urteil noch anfechten.

„Dieses Urteil stärkt einmal mehr die Rechte der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer und stellt unmissverständlich klar: Bei einer vorzeitigen Rückzahlung sind sämtliche anteiligen Kreditkosten zu erstatten“, erklärt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale.

Bezirk: Bozen

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