Hanfprodukte künftig nurmehr in Trafiken erhältlich

Verkauf von legalem Hanf ab Ende Juli in den Trafiken

Mittwoch, 09. Juli 2025 | 14:05 Uhr

Von: apa

Der Verkauf von legalem, rauchbaren Hanf soll Ende Juli in den Trafiken starten. Den Tabakgroßhändlern wurden die ersten dafür notwendigen Bewilligungen erteilt, gab das Finanzministerium am Mittwoch bekannt. Hintergrund ist eine Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, wonach der Verkauf von Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt von maximal 0,3 Prozent der Tabaksteuer unterliege, unter das Tabakmonopolgesetz falle und damit Trafiken vorbehalten sei.

Im Verkauf werden für rauchbaren Hanf künftig dieselben rechtlichen Vorgaben wie für Tabakwaren gelten: Warnhinweise müssen auf den Verpackungen angebracht sein, der Onlinehandel ist untersagt, und die Jugendschutzbestimmungen sind einzuhalten, schreibt das Ministerium in einer Aussendung.

Hanfshops sehen ihre Existenz bedroht

Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs hatte für große Unsicherheit unter Hanfshops gesorgt, die sich dadurch in ihrer Existenz bedroht sahen und die Interpretation der Entscheidung anzweifelten. Der neu gegründete Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) legte dazu im April ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer vor, der festhielt, dass legal handelbare Cannabisblüten zwar der Tabaksteuer unterliegen, “jedoch eindeutig kein Gegenstand des österreichischen Tabakmonopols” seien. Eine Ausweitung des Tabakmonopols auf Cannabis wäre laut Mayer verfassungswidrig, europarechtswidrig und ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit.

Der Cannabis-Verband wollte es daher notfalls auch auf eine juristische Klärung ankommen lassen. Man sei auf ein Verwaltungsverfahren vorbereitet, die Betriebe würden die Waren weiterhin verkaufen, so der Verband im April. Auch die nun erteilten Großhandelsbewilligungen für Trafiken “ändern an unserer Einschätzung nichts”, hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage. Man sei “weiterhin davon überzeugt, dass unsere Mitglieder rechtssicher handeln – auch in Zukunft”.

Finanzministerium: Gutachten ändert nichts an Rechtslage

Das Finanzministerium betonte im April, das Gutachten des Verfassungsexperten prüfen zu wollen, dieses ändere aber nichts an der Rechtslage bzw. der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung – eine Position, die das Ministerium heute gegenüber der APA bekräftigte. Der Verband erhielt zum Gutachten nach eigenen Angaben bis dato “keinerlei inhaltliche Rückmeldung vom Finanzministerium”.

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