Von: pf
Bozen – Am Montag, den 30. Jänner beginnt die kostenlose Tür-zu-Tür-Verteilung der Biomüll-Papiersäcke an Bozner Haushalte. Bis zum 17. April soll jeder Haushalt eine Packung mit ca. 100 Säcken erhalten. Die mit der Verteilung beauftragten Personen tragen einen Dienstausweis dabei.
Die Haushalte, denen die Säcke wegen Abwesenheit nicht zugestellt werden können, werden eine Karte vorfinden, mit der sie die Papiersäcke in der Sammelstelle für Elektroschrott im Kampenner Weg 1C abholen können – allerdings nur zu den auf der Karte angegebenen Tagen und Uhrzeiten (siehe Anlage).
Neu ist, dass man die Säcke heuer auch am SEAB-Stand während der Sperrmüllfeste in verschiedenen Stadtvierteln abholen kann – auch hier ist die Karte vorzuzeigen: 18.03.2017 A.-Frank-Platz; 22.04.2017 Schießstandplatz; 13.05.2017 Don-Bosco-Platz; 10.06.2017 G.-Mazzini-Platz; 16.09.2017 L.-Ziller-Platz; 14.10.2017 M.-Casagrande-Platz; 11.11.2017 G.-Matteotti-Platz.
Die Tür-zu-Tür-Verteilung an alle Bozner Haushalte ist ein Dienst, den die SEAB am Beginn jedes Jahres anbietet und der bereits im Abfalltarif enthalten ist. Alle Boznerinnen und Bozner, die ihre Biomüllsäcke noch während des Jahres – also vor der neuen Verteilung – verbraucht haben, können jederzeit am SEAB-Schalter in der Lancia-Straße Nachschub holen. Die Abholung am Schalter ist kostenlos für Privatkunden, während Geschäftskunden 5,00 € für eine kleine Packung (ca. 30 Stück) bzw. 15,00 € für eine große Packung (ca. 100 Stück) zahlen.
FAQ: Welche Säcke darf ich für den Biomüll verwenden?
Die meisten wissen schon, dass die Verwendung von Plastiksäcken streng verboten ist. Aber viele wissen nicht, dass auch Maisstärke-Säcke („Mater-Bi“) nicht verwendet werden dürfen, da sie Störungen an der Biogasanlage verursachen können: Ihre Zersetzungszeit ist deutlich länger als diejenige von anderen gesammelten Materialien und sie verfangen sich oft in den Zerkleinerungsmessern der Anlage.
Neben den von der SEAB verteilten Papiersäcken dürfen für die Biomüllsammlung auch Papiersäcke für Lebensmittel ohne Nylonfenster (z.B. vom Bäcker) verwendet werden. Nicht geeignet sind andere, gebleichte Papiersäcke (z.B. diejenigen von Bekleidungsgeschäften).