Von: mk
Bozen – Die Fristverlängerung der Steuerzahlungen auf den 30. September reicht nicht. „Die ISA-Modelle müssen in diesem ersten Jahr fakultativ sein“, verlangt Claudio Zago, Präsident der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen. „In der Region gab es bisher Unmengen an Meldungen bezüglich Anomalien und Störungen. Darüber hinaus ist die Anordnung in der Gazzetta Ufficiale über 4.400 Seiten lang. Das Parlament muss diese Angelegenheit in die Hand nehmen: Eine fakultative Erstellung der Modelle würde der statistischen Ausarbeitung zugutekommen; fakultativ abgegebene Modelle können so zu statistischen Zwecken herangezogen werden. Ohne dabei die Interessen jener zu beeinträchtigen, denen der Zugang zum Regime Premiale laut Gesetz zusteht.“
So lautet die Position der Wirtschaftsprüfer, die zugleich auch von den Nationalräten Gilberto Gelosa und Maurizio Postal am Rande der Videokonferenz ‘I Nuovi Isa’ bezogen wurde. Auch sie machen auf Missstände aufmerksam: „Es ist offensichtlich, dass die Einführung der ISA bisher nur Probleme bereitet hat. Unter anderem deckt sie sich nicht mit dem Statut der Rechte der Steuerzahler.“ Dabei listeten sie auch jene die ISA betreffenden Aufgaben auf, mit denen sich die Wirtschaftsprüfer derzeit auseinandersetzen müssen:
– die Aneignung der neuen Arbeitsprozesse (die je nach Berufsfeld des Antragsstellers variieren können; insgesamt gibt es 152 verschiedene Versionen);
– der Import der zuvor von der Agentur der Einnahmen berechneten Daten, sofern eine Vollmacht von Seiten der Kunden vorliegt, die dem Wirtschaftsprüfer Zugang zum ‘cassetto fiscale’ gewährt. Oder eine spezifische Vollmacht, die zum Download der XML-Daten berechtigt, vorausgesetzt man hält sich an die daran gebundenen Pflichten, wie die Führung eines Registers der erhaltenen Vollmächte;
– die Prüfung der von der Agentur der Einnahmen erhaltenen Daten: Diese kann sich als sehr aufwändig erweisen, da es sich dabei um Daten handeln kann, die auf die letzten sieben Jahre zurückgehen. Zumal auch ein Austausch mit der Agentur anfallen könnte, um die betreffenden Angaben richtigzustellen (z.B. Daten bezüglich der Miete von Immobilien);
– die Erstellung der Modelle, die eine neue Aufarbeitung der Buchhaltung und den Erhalt von zusätzlichen Daten erfordert, die nicht die interne Buchhaltung betreffen; dies muss zwingend in Zusammenarbeit mit dem Steuerzahler erfolgen;
– die Analyse des Vertrauenswürdigkeitsprofils und der aufgetretenen Anomalien, um deren Ursprung zurückzuverfolgen (fehlerhafte Erstellung? Import fehlerhafter Daten?);
– die Analyse der sich ergebenden Anpassungen der Erlöse bzw. der Vergütungen. Damit kann die Punktezahl in puncto steuerlicher Vertrauenswürdigkeit erhöht werden;
– die Offenlegung der Ergebnisse und der sich ergebenden Optionen gegenüber dem Kunden;
– die Entscheidung, zusätzliche Abgaben zu leisten.
Abschließend hoben Gelosa und Postal hervor: „Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen CNDCEC und der Agentur der Einnahmen fühlen wir uns verpflichtet, auf die zahlreichen Missstände aufmerksam zu machen, zumal diese große Sorge aktuell alle Wirtschaftsprüfer betrifft.“