Tätigkeitsbericht vorgestellt

1.297 Beschwerden bei Volksanwaltschaft eingegangen

Mittwoch, 12. April 2023 | 12:10 Uhr

Bozen – Volksanwältin Morandell hat heute Vormittag im Landtag ihren Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr vorgestellt. Wichtige Themen waren unter anderem der Personalnotstand in der Sanität, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, die Folgen der hohen Inflation und Kritik an der GIS.

Präsidentin Rita Mattei begrüßte Volksanwältin Gabriele Morandell im Plenum des Landtags, wo diese heute Morgen den Abgeordneten ihren Tätigkeitsbericht 2022 vorgestellt hat. Es sei ein arbeitsreiches Jahr gewesen, sagte Morandell. Die Anzahl der Beratungen ist bei der Volksanwaltschaft Südtirol wie in den Jahren zuvor auch im abgelaufenen Jahr 2022 konstant hoch geblieben. Gegenüber dem Vorjahr 2021 sind die Beschwerdefälle auf 1.297 leicht angestiegen und auch die Beratungen haben zugenommen und liegen im Jahr 2022 bei 7.466. Insgesamt kam es im Jahr 2022 zu 8.763 Bürgerkontakten. “732 mehr als 2021”, so Morandell.

Der größte Teil der 1.297 Beschwerden sei auch im Jahr 2022 auf die Gemeinden (32,9 Prozent) entfallen, gefolgt vom Sanitätsbetrieb (19,2 Prozent) und der Landesverwaltung (16,9 Prozent).

Zu spüren war im Jahr 2022 der große Personalnotstand in der Sanität und in den Pflegeeinrichtungen. Immer wieder kam es zu Beschwerden von Bürgern, da eine Operation wiederholt verschoben wurde, oder für die schwerkranke Mutter kein Pflegeplatz im Seniorenheim gefunden wird oder auch für junge Menschen mit Behinderung kein geeigneter Platz in einer Behindertenwerkstatt angeboten werden kann. Zudem gab es reichlich Nachfragen, da ein Hausarztwechsel in vielen Fällen nicht möglich ist, da einfach kein Hausarzt zusätzliche Patienten aufnehmen kann und zahlreiche Hausarztstellen auf eine Nachbesetzung warten.

Zudem bereiteten der Bevölkerung im Jahr 2022 die hohen Strompreise und die hohe Inflation immer größere Schwierigkeiten, sodass immer mehr Familien um eine Unterstützung für die Miete und die Wohnnebenkosten ansuchen mussten und gar einige Mieter des Wohnbauinstituts große Schwierigkeiten hatten, für die doppelt so hohen Wohnnebenkosten aufzukommen. Einige größere Anzahl an junge Familien wurden durch die steigenden Zinsen auch gezwungen von der Zuweisung zum geförderten Wohnbau zurückzutreten, da es ihnen mit steigenden Zinsen nicht mehr möglich ist, ein Darlehen aufzunehmen und zurückzuzahlen.

Unverständlich ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass der staatliche Gasbonus bei Kondominien mit Fernwärme vom Staat nicht ausbezahlt werden kann, da ein bestimmter PDR-Code nicht angegeben werden kann, obwohl die Familie gemäß Isee-Erklärung alle Voraussetzungen hätte. “Um das zu ändern, bräuchte es eine gesetzliche Änderung”, sagte Morandell.

Ein weiteres Thema war jenes der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, die es einerseits der öffentlichen Verwaltung ermöglicht, wichtige Dienste auch mit weniger Personal anzubieten. Andererseits wird die Digitalisierung von vielen Bürgern und vor allem von der älteren Generation sehr kritisch wahrgenommen, da in vielen Fällen die nötigen technischen Kenntnisse fehlen und die Bürgerinnen und Bürger auf die Unterstützung von Angehörigen oder auch von Patronaten angewiesen sind, und die Kontaktaufnahme mit der Verwaltung so sehr erschwert und als unüberwindbare Hürde wahrgenommen wird.

Wichtige Themen bei den Beschwerden und Beratungen 2022

Gemeindeimmobiliensteuer – Aufgrund der vielen Diskussionen im Jahr 2022 rund um die Gemeindeimmobiliensteuer sind die Anfragen der Bürger zu diesem Thema stark gestiegen. Es machte sich vor allem eine Unsicherheit breit, die in nicht wenigen Fällen zu Unverständnis, Wut und Zorn führte. Immer wieder wurde von den Bürgern die Frage der sozialen Gerechtigkeit durch diese steuerliche Belastung aufgeworfen, da man es in vielen Fällen nicht nachvollziehen konnte, wieso eine Ferienwohnung auf dem Bauernhof sehr niedrig besteuert wird, während eine langfristig vermietete Wohnung bedeutend höher besteuert wird. Vor allem die Einführung der sogenannten Super-GIS auf leerstehende Wohnungen in Gemeinden mit Wohnungsnot war in den Augen mancher Bürger nicht zielgerichtet. “Viele empfinden diese als ungerecht”, betonte Morandell.

Einige Bürger brachten Bedenken über die angewandten Kriterien zur Festlegung der Gemeinden mit Wohnungsnot zum Ausdruck. Auch wurde bei der Festlegung der Gemeinden mit Wohnungsnot nicht berücksichtigt, wie viele Mietwohnungen effektiv vorhanden bzw. verfügbar sind. Denn: der Mietpreis alleine ist nicht aussagekräftig genug für die Wohnungsnot einer Gemeinde. Eine komplexere Berechnung, die auf die verschiedenen Situationen der Gemeinden in Südtirol eingeht, wäre deshalb für zukünftige Jahre wünschenswert.

Die Tabelle der Gemeinden mit Wohnungsnot wurde von den Bürgern sehr genau unter die Lupe genommen und so manch einer konnte nicht verstehen, warum Sexten als Gemeinde mit Wohnungsnot angeführt wird, jedoch Toblach und Innichen nicht. Auch betreffend Sterzing stellten sich viele Bürger die Frage, ob es nicht richtiger wäre, den Ortsteil von Sterzing, der im Gemeindegebiet von Pfitsch liegt, miteinzubeziehen.

Eine andere Problematik, die sich mit der GIS-Reform ergeben hat, ist jene der Zweitwohnungen der einheimischen Bürger. Nicht wenige Südtiroler sind im Register der Auslandsitaliener AIRE eingetragen und nutzen ihre Wohnung in Südtirol nur am Wochenende oder in den Ferien. Diese Wohnungen werden nun sehr viel höher besteuert, da die Besitzer diese Wohnungen nicht vermieten können und wollen. Es handelt sich dabei aber in vielen Fällen nicht um ein Luxusobjekt, sondern Großteiles um vererbte Familienwohnungen, die für die Bürger Heimat bedeuten und einen sentimentalen Wert darstellen.

Aufenthaltsabgabe – Viele Bürger beschwerten sich darüber, dass sie für eine zweite Wohneinheit – neben dem Hauptwohnsitz –, welche nicht an Touristen vermietet und nur für den Eigenbedarf genutzt wird, die sogenannte Aufenthaltsabgabe entrichten müssen. Für die zweite Wohneinheit werden natürlich die Gemeindeimmobiliensteuer für Zweitwohnung oder auch ab 2023 die Super-GIS sowie die anfallenden Spesen wie Strom, Wasser, Müll usw. ordnungsgemäß entrichtet. Die Volksanwältin erklärte den Bürgern, dass das entsprechende Regionalgesetz aus dem Jahre 1983 nach wie vor gültig ist und die Rechtsgrundlage für die Aufenthaltsabgabe auf Wohnungen darstellt.
Auch der Umstand, dass die Immobilien während der Zeiten der Ausgangssperren aufgrund der Covid-19-Verordnungen nicht genutzt werden konnten, wurde in vielen Fällen als ungerecht empfunden. Auch eine anteilsmäßige Reduzierung der Aufenthaltsabgabe oder der Gemeindeimmobiliensteuer aufgrund der aufgezwungenen Nicht-Nutzbarkeit fand nicht statt, während bei anderen Kategorien sehr wohl eine Reduzierung vorgenommen wurde.

Die Aufenthaltsabgabe wird als sehr ungerecht empfunden, da in den geschilderten Fällen keinerlei touristische Tätigkeit ausgeübt wurde. Vielmehr handelt es sich um Immobilien, die man sich hart erspart hat oder die man aufgrund von Erbschaften im engsten Familienkreis erworben hat. “Der Gesetzgeber sollte diese Steuer neu bewerten, zumal auch der Aufwand der Gemeindesteuerämter zur Einhebung dieser Gebühr nicht unerheblich ist.”

Unverständlich unterschiedliche Behandlung des Zusatzverdienstes bei Voll- und Teilinvalidität als Voraussetzung zum Erhalt der Invalidenrente – Menschen mit Behinderung beschweren sich immer wieder darüber, dass einer Person, welcher von der Ärztekommission eine 100-prozentige Zivilinvalidität anerkannt wurde, ein zusätzlicher Verdienst zur Zivilinvalidenrente von bis zu 17.050 Euro im Jahr erlaubt ist. Bei einer Teilinvalidität von 74 bis 99 Prozent darf der Zusatzverdienst den Betrag von 5.010 Euro nicht überschreiten (Art. 7 Landesgesetz Nr. 46 vom 21.8.1978). Dies bedeutet konkret, je schwerer eine Person beeinträchtigt ist, desto mehr darf sie neben der Invalidenrente noch arbeiten.

Ein Wermutstropfen bestehe darin, dass in Südtirol das Bruttoeinkommen aus abhängiger Arbeit für die Berechnung des Zusatzverdienstes halbiert werden kann und die Zivilinvalidenrente in Südtirol 446,95 Euro monatlich beträgt und im restlichen Staatsgebiet lediglich 291,69 Euro.

Die Gründe der Unterscheidung bzw. der Reduzierung des Zusatzverdienstes für Teilzivilinvaliden könnten nicht nachvollzogen werden und entbehrten jeder Logik. Wünschenswert wäre, dass für Teilinvaliden mehr Zusatzverdienst möglich wird, sodass diese ein autonomes und unabhängiges Leben führen können.

Ansuchen um Rückerstattung der Kosten für sanitäre Leistungen im Ausland wird abgelehnt – Die Personen, die sich mit diesem Problem an die Volksanwältin wenden, verweisen einerseits auf die europäische Richtlinie, welche sanitäre Leistungen in jedem europäischen Land ermöglichen, andererseits verweisen sie immer wieder auf die langen Wartezeiten in Südtirol, insbesondere in bestimmten medizinischen Bereichen. Auch wird über mangelnde Informationen über die notwendige ärztliche Dokumentation für das Ansuchen, über den holprigen Ablauf des Verfahrens sowie über die unklaren Voraussetzungen für die Genehmigung von sanitären Leistungen im Ausland geklagt. Im Grunde empfinden die Gesuchsteller die Ablehnung ihrer Ansuchen als überaus ungerecht.

Eine präventive Grundinformationen auf der Ebene der Gesundheitsbezirke und ein korrektes Gesuchsformular im Internet und ausreichende Informationen könnten hier für die Gesuchsteller sehr hilfreich sein, um den Bürgern die notwendigen Informationen zu geben, bevor sie den Weg zu einer ärztlichen Behandlung im Ausland antreten und dann mit Enttäuschung feststellen, dass die Rückvergütung der Ausgaben abgelehnt wird, da im Vorfeld vom Sanitätsbetrieb nicht genehmigt.

Inps: Student mit Sommerjob in der Landwirtschaft erhält die Hinterbliebenenrente seines verstorbenen Vaters nicht ausbezahlt – Der Vater eines Studenten war Anfang des Jahres verstorben. Ihm wurde beim Patronat erklärt, dass er als Student Anrecht auf die Hinterbliebenenrente seines verstorbenen Vaters hätte. Deshalb hatte er alle nötigen Dokumente zusammengetragen, beglaubigen lassen und dann mit Hilfe des Patronats den Antrag gestellt. Einige Zeit später kam dann die Ablehnung von Seiten des Inps. Grund dafür war, dass der Student in diesem Jahr in den Namensverzeichnissen der landwirtschaftlichen Tagelöhner eingetragen war. Der Student konnte diesen Ablehnungsgrund nicht nachvollziehen, denn es stimmte zwar, dass er im Sommer in einem Bauernladen gearbeitet hatte, er ging aber zum Zeitpunkt des Ablebens seines Vaters keiner Arbeit nach. Auf Nachfrage der Volksanwältin prüfte das Inps den Fall des Studenten nochmals. Die Ablehnung wurde aber bestätigt, denn die Eintragung erfolgt für die Kategorie der landwirtschaftlichen Tagelöhner auf Jahresbasis und somit werden die Beiträge auf das ganze Jahr aufgeteilt. Dies ist eine sehr ungerechte Bestimmung, die unbedingt abgeändert werden müsste!

Die Volksanwältin hat ebenso auf Probleme im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz für Raum und Landschaft hingewiesen sowie mit der darauf beruhenden Verordnung zum Bauwesen. Ein Beispiel dafür seien die Schwierigkeiten mit Wintergärten. Mehrmals diskutiert worden sei auch das Thema Schottergruben in verschiedenen Facetten, so fehle es mitunter an der Kommunikation mit der Bevölkerung. Eine weitere Problematik betreffe die Kostenrückerstattung von medizinischen Leistungen bei Privatkliniken.

Anschließend nutzten die Abgeordneten die Gelegenheit für Fragen, Kritik und aber auch, um der Volksanwältin und ihrem Team zu danken.

Man habe in den vergangenen Jahren die ein oder andere Gelegenheit zusammen klären oder dem Thema nachgehen können, bemerkte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). Es habe im Landtag bereits Beschlussanträge zu verschiedenen von der Volksanwältin angesprochenen Themen – etwa Altersarmut oder leistbares Wohnen – gegeben, die die Mehrheit aber nicht angenommen habe. Er hoffe, dass Morandell, sollte sie in den Landtag gewählt werden, künftig mit der Opposition stimmen werde.

Brigitte Foppa (Grüne) kritisierte, dass die Volksanwältin die Abgeordneten in eine ungute Situation gebracht habe: Die Würdigung des Amtes sei groß, doch die Anwesenheit der Volksanwältin bei der Vorstellung dieses Tätigkeitsberichtes halte sie für nicht angebracht. Es wäre gut gewesen, diese Berichterstattung in die Hände einer Mitarbeiterin, eines Mitarbeiters zu geben, dann wäre eine klare Diskussion über die Inhalte der Tätigkeit möglich gewesen.

Ähnlich sah es Marco Galateo (Fratelli d’Italia). Es sei eine unangenehme Situation, weil man an eine Alternative denken müssen, weil die Volksanwältin beschlossen habe, in die Politik zu gehen. Es sei gut, wenn Menschen, die so engen Kontakt zur Bevölkerung hätten und deren Probleme kennen, sich für ein politisches Amt zur Verfügung stellten. Er hätte es aber für eleganter gehalten, wenn die Volksanwältin zum heutigen Termin eine Vertretung geschickt hätte. Eine Nachfolge für sie zu finden, sei nun die “heiße Kartoffel”, die dem Landtag bleibe.

Josef Unterholzner (Enzian) fragte sich, ob sie – sollte Morandell gewählt werden – glaube, dass sie mit sachlichen Themen in diesem Haus weiterkommen werde oder ob es wie bisher politische Entscheidungen geben würde. Er selbst habe festgestellt, dass es nicht möglich sei, sich für die Dinge einzusetzen, die den Bürgern wirklich am Herzen lägen, weil die Mehrheit entscheide. Er hoffe, dass es Morandell gelingen werde, einen praktischen Beitrag zu leisten. Dennoch teile er auch die Kritik seiner Vorredner.

Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) bemerkte, dass die Ombudsstelle Volksanwaltschaft ein Garant sei – die diese Position im Moment missbrauche. Er sei in einer Partei, die einen Ethikkodex habe. Er denke, dass ethische Fragen oft wichtiger als die gesetzlichen Vorgaben seien. Er habe eine sehr negative Meinung zu den italienischen Lehrkräften, die prekär angestellt sind – es gebe hier eine offensichtliche Diskriminierung im Vergleich zu den deutschen Lehrkräften, für die andere Regelungen angewandt würden. Für diese Lehrkräfte habe die Volksanwältin nichts getan.

Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer erklärte, sie schaue sich immer die mit ihrem Verantwortungsbereich zusammenhängenden Problematiken an. Das Land habe beim Baurecht nicht die primären Zuständigkeiten, da gebe der Staat die Richtung vor. Bei den Gemeinden, die 32 Prozent der Beschwerden betreffen, sei eine bessere Kommunikation notwendig. Dagegen sehe sie beim Denkmalschutz weniger Kritik, das freue sie. So wie sie sie erlebt habe, versuche die Volksanwältin ausgleichend und kommunikativ Lösungsvorschläge zu finden.

Auch Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) bemerkte, die Volksanwältin sei als Mediatorin bekannt. Was ihre zukünftige politische Laufbahn anbelange, werde sie einen Vorteil haben – natürlich habe die Opposition mit der Entscheidung etwas Bauchweh. Es wäre interessant zu hören, was die Volksanwältin dazu sage. Die Volksanwältin müsse dem Landtag die Instrumente vorzeigen, die wirklich zu effektiven Änderungen führen könnten – sie habe vertiefte Kenntnisse zu bestimmten Problematiken. Volksanwälte dürften sich seiner Ansicht nach nicht für ein politisches Amt zur Verfügung stellen, denn diese hätten gegenüber anderen einen Vorteil.

Paul Köllensperger (Team K) teilte die Kritik der Vorgänger. Wenn Kandidatin Morandell hier als Volksanwältin auftrete, beschädige sie das Amt.

LR Waltraud Deeg dankte Morandell für ihre Arbeit, bei der sie die Rechte und Anliegen der Bürger immer auch nach außen verteidigt habe. Was die Kritik an Morandell wegen ihrer Kandidatur betreffe, so müsse man festhalten, dass sie sich an die Vorgaben des Gesetzes halte.

Magdalena Amhof (SVP) dankte Morandell ebenfalls für ihren Bericht, der viele Schwachstellen aufzeige, an denen zu arbeiten sei. Sie habe in den letzten neun Jahren in ihrem Amt vieles bewegen können und das Amt noch bekannter gemacht. Sie beglückwünschte Morandell auch für die 40-Jahr-Feier der Volksanwaltschaft, eine gelungene Veranstaltung mit vielen Volksanwaltschaften aus anderen Ländern. Zur heutigen Polemik meinte Amhof, das passive Wahlrecht stehe auch der Volksanwältin zu, und das Gesetz regle das Vorgehen.

Ulli Mair (Freiheitliche) unterstrich, es fände heute hier keine Polemik statt: Die Volksanwältin sei von allen hier für ihre Überparteilichkeit geschätzt worden, doch der Schritt wäre zu schnell gewesen. Niemand wolle der Volksanwältin das Recht zur Kandidatur abstreiten, doch es wäre korrekt gewesen – nicht nur dem Landtag gegenüber, sondern auch den Menschen draußen – zuerst zurückzutreten und dann die Kandidatur bekannt zu geben. Wie hätte die Mehrheit reagiert, würde die Volksanwältin für die Freiheitlichen oder das Team K kandidieren? Der Schnitt sei nicht ganz sauber gewesen. Dennoch bedanke sie sich für die Arbeit der Volksanwältin.

Man sei hier in einer institutionellen Rolle, so Landesrätin Deeg. Das Gesetz habe geregelt, wie die Vorgehensweise zu sein habe. Man solle hier über die Anliegen sprechen und die politische Debatte vertagen.

Zu qualifiziert, zu bekannt, zu nahe am Volk – viel Feind, viel Ehr, bemerkte Gerhard Lanz (SVP) zur vorangegangenen Kritik an der Volksanwältin. Zum Bericht wolle er sagen, dass es offenbar sehr häufig konträre Positionen gebe – doch deshalb gleich das Gesetz zu ändern, halte er für nicht sinnvoll. Wie könne es in einer Volksanwaltschaft gelingen, ein Feld 360 ° zu sehen, nicht nur diametral?

Maria Elisabeth Rieder (Team K) erklärte, es sei wichtig, dass die Volksanwältin neutral sei – das sage nicht sie, aber Bürgerinnen und Bürger, die sie kontaktierten und die sich fragten, in welcher Rolle die Volksanwältin nun an Veranstaltungen teilnehme. Das habe einen schalen Beigeschmack. 6 Monate sollten für den Wahlkampf genügen. Morandell habe dem Amt geschadet und sich selbst auch keinen Gefallen getan. So verlören die Bürger das Vertrauen in die Institution, und verloren gegangenes Vertrauen wiederzugewinnen, sei sehr schwer.

Volksanwältin Gabriele Morandell erklärte, dass auch sie sich Gedanken darüber gemacht habe, ob sie den Tätigkeitsbericht im Landtag vorstellen solle. Sie habe diesen dann ans Präsidium übermittelt und sei eingeladen worden. Man könne die Dinge professionell auseinanderhalten. Europaweit seien viele ihrer Kollegen politisch tätig. Zur Kritik wegen der italienischen Lehrkräfte wolle sie sagen, dass sie sich sehr wohl eingesetzt und versucht habe, Lösungen zu finden. Sie finde die unterschiedliche Behandlung hier in Südtirol nicht richtig. Zur Anmerkung des Abgeordneten Lanz bemerkte die Volksanwältin, dass die Kommunikation wichtig sei, und das mache die Volksanwaltschaft auch: Den Bürgern erklären, warum bestimmte Dinge in den Gesetzen so stehen. Abschließend bedankte sich Morandell für die Zusammenarbeit über zwei Legislaturen und für das in sie gesetzte Vertrauen.

Präsidentin Rita Mattei bedankte sich bei der Volksanwältin für die Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts. Die Angelegenheit ihrer Kandidatur sei zu thematisieren, doch ihre Arbeit könne niemand bemängeln.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen