Von: Redaktion Südtirol News
Bozen – Das Gesundheitsressort legt die Schadenersatzforderungen an den Südtiroler Sanitätsbetrieb (SABES) vom 1. Jänner 2022 bis zum 30. Juni 2026 offen. Die Zahlen zeigen, wie viele Forderungen eingegangen, anerkannt und gerichtlich geklärt wurden. Damit will das Gesundheitsressort Transparenz schaffen und das Vertrauen in den Sanitätsbetrieb stärken.
In den viereinhalb Jahren wurden insgesamt 713 Schadenersatzforderungen beim SABES eingereicht. Das entspricht durchschnittlich rund 159 Forderungen pro Jahr bzw. 13 pro Monat. “Vergleichen wir diese Zahl jedoch mit den circa 75.000 bis 80.000 stationären Aufnahmen, die wir in unserem Gesundheitsbetrieb jährlich machen, dann stellen wir fest, dass wir von einem sehr geringen Prozentsatz sprechen: Bei nicht einmal 0,2 Prozent der Aufnahmen bzw. Behandlungen kommt es zu einer Schadensersatzforderung seitens der behandelten Personen”, bilanziert Gesundheitslandesrat Hubert Messner.
Schadenersatzforderung bedeutet nicht automatisch Behandlungsfehler
Das Ressort unterstreicht, dass eine eingereichte Schadenersatzforderung nicht automatisch bedeutet, dass ein Behandlungsfehler oder eine Haftung festgestellt wurde oder wird.
286 Forderungen wurden in den fünf Jahren 2022 bis 2026 anerkannt. Die dafür geleisteten Zahlungen beliefen sich im Durchschnitt auf rund 2,9 Millionen Euro pro Jahr. Bei den übrigen Fällen handelt es sich unter anderem um noch laufende Verfahren, abgelehnte oder anderweitig abgeschlossene Forderungen.
In 63 Fällen konnte auf dem betriebsinternen Schlichtungswege keine Einigung erzielt werden. Diese Fälle werden beziehungsweise wurden auf dem Gerichtsweg geklärt. Damit betrifft dies rund neun Prozent aller eingegangenen Forderungen und somit durchschnittlich etwa 14 Fälle pro Jahr.
Die Forderungen betrafen insbesondere die Fachbereiche Orthopädie und Traumatologie, Notaufnahme, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Allgemeine Chirurgie.
Alle Fälle werden genau geprüft
“Wenn es um mögliche Schäden im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung geht, wird jeder einzelne Fall sorgfältig geprüft. Gleichzeitig müssen wir zwischen einer eingereichten Forderung, einer anerkannten Forderung und einer gerichtlich festgestellten Haftung unterscheiden”, sagt Gesundheitslandesrat Messner.
Eine wichtige Möglichkeit, Streitfälle außergerichtlich zu klären, bietet dabei das Schlichtungsverfahren. Die beim Land Südtirol eingerichtete Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen spielt hierbei eine wichtige Rolle und unterstützt als unabhängiges und überparteilich agierendes Organ die außergerichtliche Streitbeilegung.
Landesrat Messner für Transparenz, Sachlichkeit und Qualitätsverbesserung
“Unser Ziel muss sein, berechtigte Ansprüche anzuerkennen und gleichzeitig aus Schadensfällen zu lernen. Patientensicherheit und Qualitätsverbesserung gehören deshalb zusammen”, sagt Messner.
Auch andere öffentliche Gesundheitssysteme erfassen und bearbeiten Haftungsfälle systematisch. Die Region Venetien veröffentlicht beispielsweise regelmäßig Daten zu Schadenersatzforderungen im regionalen Gesundheitsdienst. Die Region wertete zuletzt die Schadenersatzforderungen an ihre Sanitätsbetriebe für den Zeitraum 2016 bis 2023 aus. Rund 90 Prozent der dort erfassten Fälle lagen unter einem Schadenswert von 250.000 Euro.
“Transparenz bedeutet für mich, auch bei schwierigen Themen die Zahlen auf den Tisch zu legen. Gleichzeitig müssen diese Zahlen sachlich und im richtigen Zusammenhang betrachtet werden”, unterstreicht Messner.




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