Von: mk
Bozen – Das Verwaltungsgericht hat die von der Quästur verhängte 30-tägige Lokalsperre für eine Bar in Bozen halbiert. Die Betreiberin hatte die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme beanstandet, da der Vorfall mit minderjährigen betrunkenen Gästen der erste in vielen Jahren gewesen sei.
Wie die Anwälte der Betreiberin außerdem klarstellten, hatten zwei Mädchen im jugendlichen Alter nicht sechs Bier pro Kopf, sondern insgesamt sechs Bier getrunken.
Die Schließungsverfügung wurde über die ersten 15 Tage hinaus ausgesetzt, was bedeutet, dass die Bar das lukrative Weihnachtsgeschäft abdecken kann. Eine endgültige Entscheidung wird bei der ersten Anhörung am 13. Jänner erwartet.
Quästor Giuseppe Ferrari hatte die Schließung für 30 Tage verfügt, nachdem die Polizei in der Bar eine Situation vorgefunden hatte, die „in klarem Widerspruch zu den Vorschriften über die Führung eines öffentlichen Ausschanks“ stand, berichtete die Zeitung Alto Adige am Sonntag.
Auslöser war ein nächtlicher Vorfall mit zwei minderjährigen Mädchen. Ein Kellner hatte den beiden Alkohol serviert, ohne genau nach deren Alter zu fragen.
Nach dem Konsum von mehreren Bieren zeigten die Jugendlichen deutliche Anzeichen von Trunkenheit. Der Streit eskalierte, als eine der Jugendlichen sich infolge des Alkoholkonsums unwohl fühlte und sie den Boden sowie ein Sofa verschmutzte.
Als der Barkeeper den Ausschank weiterer alkoholischer Getränke verweigerte, fingen die Mädchen an, laut zu werden. Darauf war es die die Barbetreiberin selbst, die die Polizei gerufen hatte.




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