Vorwurf: Herabwürdigende Handlungen an einer Leiche

Anklage gegen drei Totengräber aus St. Ulrich

Donnerstag, 05. Juli 2018 | 08:43 Uhr

Bozen/St. Ulrich – Wegen des Vorwurfs, herabwürdigende Handlungen an einer Leiche begangen zu haben, müssen sich drei Totengräber aus St. Ulrich vor Gericht verantworten, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Den Männern wird vorgeworfen, den Leichnam einer Frau exhumiert und in der Folge nicht mehr ordnungsgemäß zur letzten Ruhe gebettet zu haben. Nach dem mutmaßlichen Vorfall im Sommer 2015 hat ein Zeuge Anzeige erstattet.

Als die Beerdigung eines Mannes anstand, stießen die Friedhofswärter beim Graben auf einen Zinksarg, in dem sich die noch relativ gut erhaltenen, sterblichen Überreste einer Frau aus Kalabrien befanden, die 1990 gestorben und in St. Ulrich beigesetzt worden war.

Laut Anklage hätten die Friedhofswärter die sterblichen Überreste der Frau nach der Exhumierung kurzfristig in einem entlegenen Bereich des Friedhofs abgelagert, sie in der Folge wieder ins Grab zum inzwischen bestatteten Mann gelegt und das Grab mit Erde aufgefüllt.

Dies entspreche jedoch nicht der ordnungsgemäßen Vorgangsweise.

Mehr lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!

Von: mk

Bezirk: Salten/Schlern