Südtirolerin wird Menschenschmuggel vorgeworfen - Vorsicht bei Mitfahrgelegenheiten

Aus einem Gefallen wird der blanke Horror

Dienstag, 30. Mai 2017 | 12:33 Uhr
Update

Bozen – Gegen eine junge Südtirolerin laufen derzeit Ermittlungen wegen Menschenschmuggels. Sie ist nämlich ein Risiko eingegangen, vor dem ihr Rechtsanwalt Thomas Schnitzer heute im Tagblatt Dolomiten warnt.

Bedenkenlos und um ihrem Vermieter einen Gefallen zu tun, hat sie eine „Bekannte“ mit ihrem Auto nach Deutschland mitgenommen.

In Gries am Brenner endete die Fahrt jedoch abrupt in einer Polizeikontrolle. Es stellte sich heraus, dass die Frau aus dem Irak, die aus ihrer Heimat geflüchtet ist, keine gültigen Dokumente besaß. Der Südtirolerin wird nun  Menschenschmuggel angelastet. Acht bis 20 Jahre Gefängnis stehen darauf.

Rechtsanwalt Schnitzer warnt vor leichtsinnigem Mitnehmen von Unbekannten. Noch verzwickter könne so ein Fall werden, wenn der Autolenker eine Grenze regelmäßig, zum Beispiel zwei bis drei Mal pro Monat, überquert – wie es bei Studenten üblich ist. Durch die Kennzeichenscanner an der Grenze sei das nachweisbar.

„Dann kann gewerblicher Menschentransport hinzu kommen. In so einem Fall wird angenommen, dass der Autolenker mit Menschenschmuggel Geld verdient“, erklärt Schnitzer dem Tagblatt Dolomiten.

Auf Bauchgefühl hören

Will man keinesfalls auf Fahrgemeinschaften oder Mitfahrgelegenheiten verzichten, sollten zumindest einige Punkte beachtet werden, so Schnitzer. „Falls die Autofahrt mittels Facebook vereinbart wird, sollte die Facebook-Seite der Person geprüft werden. Welche Freunde hat sie? In welcher Sprache sind zum Beispiel Kommentare verfasst. Ist man sich hier unsicher, sollte man die Person telefonisch kontaktieren. Die Sprache und die Aussagen können erste Warnzeichen sein“, unterstreicht Schnitzer. „Spricht die Person ein gebrochenes Englisch und die Aussage, dass sie zum Beispiel in Österreich studiere, nicht glaubwürdig ist, sollte man auf sein Bauchgefühl hören.“

Die letzte und beste Kontrolle könne vor der Autofahrt gemacht werden: „Man sollte unbedingt nach dem Ausweis des Mitfahrers fragen“, sagt Schnitzer. Aber Achtung, auch der Ausweis kann gefälscht sein: „Beim Transport von Personen mit gefälschten Dokumenten muss man auch mit Ermittlungen rechnen“ erklärt Schnitzer.

Von: luk

Bezirk: Bozen