Stärkere Kontrollen

Behindertenparkschein: Respekt statt Strafen

Donnerstag, 23. Januar 2020 | 12:02 Uhr

Meran – In der Stadt Meran und in den umliegenden Gemeinden gibt es insgesamt 1.500 Bürger und Bürgerinnen, die einen gültigen Parkschein für Invaliden besitzen und diesen auch benutzen, um ihren Wagen auf den für sie reservierten Stellplätzen oder – wenn diese besetzt sind – auf den Blueparkplätzen abzustellen. Die Gemeinde Meran will nun in Zusammenarbeit mit der Ortspolizei stärkere Kontrollen vornehmen, um dem inkorrekten Gebrauch des Parkscheins sowie dem Missbrauch der Behindertenparkplätze durch Falschparker vorzubeugen.

“In dieser Sache besteht meines Erachtens großer Handlungsbedarf”, bestätigte Heini Tischler, Sonderbeauftragte für die Belange der Menschen mit Beeinträchtigung. “Ich bin mir dessen bewusst, dass die diesbezüglichen Kontrollen schwierig sind. Schließlich muss geprüft werden, ob der Ausweis auch auf die Person im Auto (sei es der Fahrer oder der begleitete Behinderte) ausgestellt worden ist”, so Tischler.

Ob der Parkschein rechtmäßig ausgestellt wurde, soll im Zuge der vom Landesbeschluss Nr. 703/2018 vorgesehenen Stichproben überprüft werden.

“Es geht uns vor allem um das Parken auf den Behindertenparkplätzen ohne Parkausweis sowie um den falschen Gebrauch eines Parkausweises, zum Beispiel wenn dieser ohne Anwesenheit des Ausweisinhabers (sowohl Fahrer oder Beifahrer) benutzt wird oder wenn dieser bereits verfallen ist. Auch werden manchmal die Parkscheine nicht richtig sichtbar hinter der Windschutzscheibe gelegt, sodass Nummer und Ablaufdatum nicht sichtbar sind. Damit wollen wohl ganz Schlaue auf die Nachsicht des Polizisten hoffen”, betonte Tischler.

“Bei den Kontrollen werden zum Teil auch Leute erwischt, die den Invalidenparkschein von verstorbenen Personen weiterbenutzen. Dieser Betrug an der Allgemeinheit kann natürlich nicht geduldet werden und wird entsprechend bestraft.”

Berechtigte NutzerInnen schützen

“Wenn nun vermehrte Kontrollen durchgeführt werden, so ist dies keine Schikane, sondern schützt lediglich die berechtigten NutzerInnen der Behindertenparkplätze. Wer tatsächlich körperlich eingeschränkt ist, braucht besondere Rechte, damit ein Alltag ohne Einschränkungen möglich ist. Der Besitzer oder die Besitzerin eines Invaldienausweises muss diesen nur sichtbar hinter der Windschutzscheibe positionieren und bei Durchfahrt der videoüberwachten Zone in der Innenstadt die Kenntafelnummer melden”, so Tischler.

Für Menschen mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 74 Prozent hat die Gemeinde Meran außerdem die Möglichkeit eingeführt, für Taxifahrten bis zu 25 Mal im Jahr einen Gutschein in Höhe von 5,50 Euro in Anspruch zu nehmen.

Von: luk

Bezirk: Burggrafenamt