Nur ein Besucher zugelassen

Besucherregelung in den Krankenhäusern vorerst unverändert

Freitag, 11. März 2022 | 12:38 Uhr

Bozen – Aufgrund der nach wie vor hohen Sieben-Tage-Inzidenz bleibt der Südtiroler Sanitätsbetrieb vorerst bei der bestehenden Regelung für Besuche von Patientinnen und Patienten.

Entgegen anderslautenden Pressemeldungen darf bis auf weiteres nur ein Besucher nach schriftlicher Erlaubnis des behandelnden Arztes eine stationär aufgenommene Person besuchen. Dies wurde nach einem gemeinsamen Treffen zwischen Sanitätsdirektion, Pflegedirektion und den Ärztlichen Direktionen der Krankenhäuser beschlossen. Gründe hierfür sind die derzeit wieder leicht steigende Inzidenz in Südtirol (heute 719, vor einer Woche noch 570) als auch die vergleichsweise niedrige Durchimpfungsrate bis hin zur sich verbreitenden Omikron-Variante BA.2.

Die Situation werde ständig im Auge behalten, betont Sanitätsdirektor Josef Widmann: „Sobald sich anhaltende Zeichen der Entspannung zeigen, wird auch die Besuchsregelung in Südtirols Krankenhäusern gelockert“.

Von: luk

Bezirk: Bozen