Gutgläubigkeit kommt Boznerin teuer zu stehen

“Böser Blick” kostet 400.000 Euro

Samstag, 18. Februar 2017 | 11:58 Uhr
Update

Bozen – Ihre Gutgläubigkeit bezahlte eine Boznerin mit rund 400.000 Euro. Das Geld übergab sie einer Frau aus Verona, damit diese den „bösen Blick“ abwendet.

Wie das Tagblatt Dolomiten heute schreibt, hat die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen abgeschlossen und will die Betrügerin vor Gericht bringen.

Sie hatte der Frau vorgegaukelt, dass jemand einen Angehörigen mit einem Fluch belegt hat, um diesen abzuwenden, hatte sie zwei Jahre lang immer wieder Geld, aber auch Schmuck und andere Wertgegenstände gefordert.

Als die Ersparnisse aufgebraucht waren, hat das Opfer schließlich Anzeige erstattet.

Der Frau aus Verona wird ein Betrug zur Last gelegt, der sich über rund zwei Jahre hingezogen haben soll.

Erschwerend komme laut Anklage der beträchtliche Vermögensschaden hinzu, den das Opfer erlitten hat. Auch sei die Vorspiegelung falscher Tatsachen begangen worden, indem die Beschuldigte bei ihrem Opfer die Furcht vor einer vermeintlichen Gefahr geweckt und geschürt habe.

Liegt dieser erschwerende Umstand vor, ist laut italienischem Strafgesetzbuch eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Laut den „Dolomiten“ begegneten sich die mutmaßliche Betrügerin und die Boznerin im Spätherbst 2013.

Laut Anklage habe die Beschuldigte sofort erkannt, dass sie einen verletzlichen Menschen vor sich hatte und habe dies schamlos ausgenützt. Sie soll die Boznerin „gewarnt“ haben: Jemand habe einen Menschen, der ihr am Herzen liege, mit dem „bösen Blick“ belegt. Um diese Person zu retten, brauche es vorerst einmal eine größere Geldsumme. Ist die Verwünschung aufgehoben, bekomme sie das Geld aber wieder zurück, versicherte ihr die Frau.

In ihrer Gutgläubigkeit händigte die Boznerin der mutmaßlichen Betrügerin die geforderte Summe aus.

Die Beschuldigte meldete sich aber immer wieder und verlangte nach mehr. Bis Februar 2015 soll die Boznerin in den Fängen der Frau gewesen sein.

Als die Ersparnisse der Boznerin aufgebraucht waren, gab sie der Beschuldigten Schmuck und sogar die Federbetten.

Die Staatsanwaltschaft hat jetzt beantragt, gegen die Frau aus Verona das Hauptverfahren zu eröffnen. Der Richter entscheidet darüber bei der Vorverhandlung am 21. März.

Von: luk

Bezirk: Bozen