Von: mk
Bozen – Während des nächtlichen Streifendienstes haben die Beamten der Quästur Bozen einige Jugendliche bemerkt, die versucht haben, sich hinter einem Schutzdach der Autobushaltestelle im Zollstangenplatz zu verstecken.
Als die Beamten sich der Gruppe näherten, haben die Burschen sofort die Flucht ergriffen. Den Polizisten gelang es aber, trotz großer Mühe die Betroffenen einzuholen und anzuhalten. Alle hatten ihr Gesicht mit einer Sturmmaske verdeckt und wurden daraufhin in die Quästur mitgenommen und dort identifiziert.
Es handelt sich um drei Schweizer Jugendliche, die sich kurz vorher der Beschmutzung mit Farbstiften des genannten Schutzdaches verantwortlich gemacht hatten.
Die festgestellte Straftat ist jene der „Verunstaltung und Beschmutzung von fremden Gegenständen“. Auch wenn für Sachbeschädigung die Strafbarkeit aufgehoben wurde, sieht der Gesetzesgeber für obige Straftat eine Geldstrafe von 300 bis 1.000 Euro oder eine Gefängnisstrafe von ein bis sechs Monaten vor, und zwar für diejenigen, die fremde unbewegliche Gegenstände oder private bwz. öffentliche Verkehrsmittel verunstalten oder beschmutzen.
Weiteres müssen die zivilrechtlichen Konsequenzen und die Verfahrensspesen in Betracht gezogen werden.