Vorwurf des Fahrzeugschmuggels

Bozner Finanzpolizei zieht neun Fahrzeuge aus dem Verkehr

Freitag, 02. November 2018 | 16:25 Uhr

Bozen – Immer wieder werden auch in Südtirol Personen erwischt, die aus dem Ausland stammen, bei uns aber leben oder auch nur einer Arbeit nachgehen und Fahrzeuge benutzen, die im Nicht-EU-Ausland zugelassen wurden. Erst im vergangenen Monat hat die Bozner Finanzpolizei im Rahmen von Kontrollen neun entsprechende Pkw ausfindig gemacht.

Zwei der Fahrzeuge mit ausländischer Kenntafel gehörten jeweils einem Mazedonier, zwei weitere stammten von Ukrainern, wiederum zwei waren im Besitz von Albanern, drei weitere konnten einem Bosnier, einem Mann aus Moldawien und einem Schweizer zugeordnet werden. Da die Betroffenen im Verlauf der vergangenen zwölf Monate vor der Kontrolle auf nationalem Territorium mehr als sechs Monate arbeiteten und/oder lebten, gelten sie in Italien als ansässig. Dies ist auch der Fall, wenn Betroffene die sechs Monate nicht nacheinander in Italien verbringen.

Weil für die Fahrzeuge kein Zoll und keine Abgaben bezahlt wurden, hätten sie nicht auf italienischem Staatsgebiet zirkulieren dürfen. Bei den Abgaben in Zusammenhang mit dem Gebrauch von Fahrzeugen in Italien, die nicht innerhalb der EU zugelassen wurden, gibt es einige Ausnahmen, wobei der Lenker immer auch der Besitzer oder zumindest an Bord des Fahrzeugs sein muss. Dies wurde unter anderem in der Konvention von Istanbul vom 26. Juni 1990 so geregelt.

Die Lenker, die von der Bozner Finanzpolizei erwischt wurden, müssen sich nun wegen Fahrzeugschmuggels verantworten. Die Autos wurden beschlagnahmt und werden es auch bleiben, sollten die Besitzer die anfallende Geldstrafe nicht bezahlen. In der Regel wird in solchen Fällen eine Summe verlangt, die dem Marktwert des Wagens zum Zeitpunkt der Kontrolle entspricht.

Wer auf Fahrzeuge aus dem Nicht-EU-Ausland zurückgreift, macht dies auch häufig deshalb, um bei der KFZ-Steuer und bei den Versicherungsprämien zu sparen, die in Italien recht hoch ausfallen. Auch Strafen für Verstöße gegen den Verkehrskodex lassen sich oft nur schwer eintreiben, wenn es um Länder geht, die keine bilateralen Verträge mit Italien eingegangen sind.

Von: mk

Bezirk: Bozen