Von: mk
Reutte – Nachdem gestern bekannt wurde, dass ein Mitarbeiter einer Firma aus Pfronten im Allgäu (Deutschland) am Coronavirus erkrankt ist, werden die möglichen Kontaktpersonen von den deutschen Behörden derzeit ermittelt. Von den rund 160 Tiroler MitarbeiterInnen dieser Firma, die gemeinsam mit ihren Familien angehalten wurden, bis zum Abschluss der behördlichen Abklärung ab sofort zuhause zu bleiben, konnten inzwischen vier Personen aus dem Bezirk Reutte als enge Kontaktpersonen identifiziert werden. Diese Personen wurden umgehend unter Quarantäne gestellt und müssen sich häuslich absondern.
„Bei einer dieser vier Personen haben wir vorsichtshalber bereits gestern einen Abstrich vorgenommen. Das Ergebnis liegt bereits vor und ist negativ. Die ausstehenden drei Personen wurden heute getestet. Mit einem Laborergebnis rechnen wir spätestens morgen Vormittag“, informiert die Bezirkshauptfrau von Reutte, Katharina Rumpf, die neuerlich betont: „Es besteht weiterhin kein Grund zur Sorge. Alle gesetzten Maßnahmen sind routinemäßige Vorsichtsmaßnahmen, die verhindern sollen, dass sich das Virus weiterverbreiten kann.“ Alle Tiroler Mitarbeiter werden zudem umgehend nach Abschluss der Abklärungen des Landratsamts Ostallgäu vonseiten der Bezirksverwaltungsbehörde Reutte kontaktiert. Personen, die mit der erkrankten Person in Kontakt waren aber nicht zu den engen Kontaktpersonen zählen, werden informiert und angehalten, ihren Gesundheitszustand für zwei Wochen zu beobachten.
Behördliche Quarantänemaßnahmen müssen eingehalten werden
Ganz grundsätzlich halten die Tiroler Gesundheits- und Sicherheitsbehörden fest, dass nach dem Epidemiegesetz mit Bescheid ausgestellte Quarantänemaßnahmen keine bloße Empfehlung, sondern kraft Gesetz ausgesprochene Anordnungen sind, die eingehalten werden müssen. Bei Missachtung droht ein Strafrahmen bis zu 1.450 Euro.
Coronavirus: Abstriche nur bei Verdachtsfall
Generell werden in Tirol Coronavirus-Abstriche nur im Verdachtsfall durchgeführt. „Prinzipiell sollen sich möglicherweise betroffene Personen an die kostenlosen Telefonhotlines wenden und nicht selbständig zu einem Arzt bzw. einer Ärztin gehen, wo möglicherweise andere Personen – in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in einem Wartebereich – angesteckt werden könnten. Zudem gilt es, offizielle Notrufnummern wie 144 nicht zu blockieren, da hier medizinische Notfälle und andere dringliche Erkrankungen weiter disponiert werden“, rät Anita Luckner-Hornischer von der Landessanitätsdirektion.
Wann ist man ein Coronavirus-Verdachtsfall?
Als Verdachtsfälle gelten Personen, die akute Symptome wie Husten, Fieber oder Kurzatmigkeit haben und in den vergangenen 14 Tagen vor Auftreten der Symptome in Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Fall waren oder ein Aufenthalt in einer Region, in der von anhaltender Übertragung von Coronavirus ausgegangen werden muss, vorliegt. Dazu zählen derzeit die Regionen Piemont, Emilia-Romagna, Lombardei und Venetien in Italien, China, Südkorea, Iran, Hongkong, Japan und Singapur.
Abstriche werden in der Regel nur von Personen genommen, die der Verdachtsfalldefinition entsprechen. Anita Luckner-Hornischer betont: „Für gesunde Personen ist keine Abklärung auf Coronaviren vorgesehen. Die Ressourcen sollen für Fälle zur Verfügung stehen, bei denen ein begründeter Verdacht auf eine Infektion besteht.“