Abgehörte Gespräche im Fall Tenti zulässig

Das Handy wurde zur „Wanze“

Donnerstag, 22. Dezember 2016 | 10:33 Uhr

Bozen – Die Abhörung des Mobiltelefons der ehemaligen Ressortdirektorin von Landesrat Christian Tommasini, Katja Tentis, war rechtens. Zu diesem Schluss kam am Mittwoch Medienberichten zufolge der Richtersenat unter dem Vorsitz von Carlo Busato in Bozen. Damit sind die aufgezeichneten Gespräche im Verfahren gegen die ehemalige leitende Landesbeamtin und gegen den Bauunternehmer Antonio Dalle Nogare als Beweismittel zugelassen.

Die Anklage glaubt dadurch, belegen zu können, dass sich Tenti der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Wettbewerbsverzerrung schuldig gemacht hat. Dem Bauunternehmer Antonio Dalle Nogare wird Beihilfe vorgeworfen. Tenti, die mit Dalle Nogare in einer tiefen Freundschaft verbunden gewesen sei soll, hat ihm laut Anschuldigung im Vorfeld einer Ausschreibung für den Bau von 100 Wobi-Wohnungen in Bozen Einblick in die Unterlagen ermöglicht. Dadurch sei dem Unternehmen ein unrechtmäßiger Vorteil entstanden.

Tentis Verteidiger Carlo Bertacchi hatte Einspruch gegen die Verwendung der abhörten Gespräche erhoben. Die Carabinieri der Sondereinheit ROS aus Trient hatten Tentis Mobiltelefon mit einer besonderen Software ausgestattet, die es den Ermittlern erlaubte, über Monate hinweg ihre Gespräche übers Telefon, aber auch in der Umgebung des Handys nach Belieben mitzuhören. Genau an diesem Punkt aber stößt sich die Verteidigung. Laut Bertacchi sehe das Gesetz vor, dass beim Antrag für so eine Abhörung zwingend ein Ort angegeben werden müsse, an dem die verdächtige Person abgehört werde.

Das Gericht in Bozen ist zum Schluss gekommen, dass bei der Abhöraktion der gesetzlich vorgeschriebene Iter eingehalten worden sei. Bei der Verhandlung am 23. Jänner soll jener Experte beauftragt werden, der die aufgezeichneten Telefongespräche abschreiben soll.

Von: mk

Bezirk: Bozen