Erste Sammelklage Europas zugelassen

Datenscraping-Skandal: Südtiroler VZS erzielt Durchbruch gegen Facebook

Dienstag, 21. April 2026 | 14:32 Uhr

Von: luk

Bozen/Mailand – Das Landesgericht Mailand hat eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gegen Meta im Zusammenhang mit einem großangelegten Facebook-Datenscraping für zulässig erklärt. Es handelt sich dabei um das erste in Europa zugelassene Verfahren dieser Art – betroffen sind rund 35 Millionen Facebook-Nutzer in Italien.

VZS – vlnr: Andrea Camera, Gunde Bauhofer, Pepi Trebo, RA. Carlo Malossi, RA. Rodolfo Dolce

“Mit Beschluss vom 10. April 2026 hat das Landesgericht Mailand die von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) eingereichten Sammelklage gegen Meta Platforms Ireland Limited wegen des Facebook-Datenscrapings im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 30. September 2019 für zulässig erklärt. Im April 2021 wurde bekannt, dass die Daten von über 500 Millionen Facebook-Nutzern weltweit im Darknet zum Verkauf angeboten wurden. Von diesem Datenleck waren auch mehr als 35 Millionen Nutzer in Italien betroffen. Die entwendeten Daten könnten unter anderem für Spam-Nachrichten, Phishing oder Identitätsdiebstahl missbraucht werden”, so die VZS in einer Aussendung.

Zum Schutz der Rechte der Südtiroler Verbraucher und Verbraucherinnen hatte die VZS beim Landesgericht Mailand eine Sammelklage eingereicht. Der Verein, der zu den auf nationaler Ebene anerkannten repräsentativen Einrichtungen zählt und von der Anwaltskanzlei Dolce-Lauda (Rechtsanwälte Rodolfo Dolce und Carlo Malossi) vertreten wird, verfolgt mit dieser Klage zwei Ziele: Die Nutzung von Facebook, durch strengere Sicherheitseinstellungen, sicherer zu gestalten sowie einen Schadensersatz für die Betroffenen zu erzielen.

“Die Zulassung der Sammelklage ist ein erster großer Erfolg für die Rechte der Verbraucher”, erklärt die Geschäftsführerin der VZS, Gunde Bauhofer. “Uns ist bekannt, dass in mehreren europäischen Ländern ähnliche Verfahren anhängig sind, doch das italienische ist das erste, das zur Verhandlung zugelassen wurde.”

“Die nächste Anhörung ist für Oktober 2026 angesetzt. Dabei wird es auch um die Höhe der Entschädigung für die einzelnen Verbraucher gehen. Der Gerichtshof der Europäischen Union ist in dieser Hinsicht sehr klar: Bereits eine bloße Unannehmlichkeit oder ein Ärgernis für die Nutzer:innen ist ersatzfähig – ohne Mindestschwelle”, erläutert Rechtsanwalt Rodolfo Dolce.

“Die Eröffnung dieses Verfahrens könnte zu einer Schadenersatzzahlung für viele Verbraucher führen”, ergänzt Rechtsanwalt Carlo Malossi.

Auch der Präsident der VZS, Pepi Trebo, zeigt sich sehr zufrieden: “Die Zulassung der Klage ist ein wichtiger Schritt für die Wiederherstellung der Verbraucherrechte.”

Interessierte Verbraucher und Verbraucherinnen können sich auf der Website der VZS registrieren, um über die weiteren Entwicklungen informiert zu bleiben.

Bezirk: Bozen

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