Bauliche Maßnahmen am Kohlerer Berg führen zu Verbot

Doch kein Freifahrtschein für Downhiller in Bozen

Donnerstag, 04. Januar 2018 | 08:28 Uhr

Bozen – Der Downhill-Sport ist umstritten. Die einen lieben ihn, bei anderen stößt er auf Unverständnis. In Bozen hätten am Kohlerer Berg die Wanderwege 4 und 4A für die Downhiller freigegeben werden sollen, nachdem der Alpenverein beschlossen hat, die Betreuung der Wege aufzugeben.

Doch eine Verordnung des Bürgermeisters verbietet nun, dass Mountainbiker dort zu Tal brausen können.

Der Grund: Scheinbar wurden von den Sportlern bauliche Maßnahmen durchgeführt – Bäume gefällt und Rampen errichtet. „Das geht so nicht und daher mussten wir uns als Gemeinde absichern. Deswegen gilt nun das Verbot“, erklärt Vizebürgermeister Christoph Baur.

Die Gesprächstür ist aber nicht zugeworfen worden. Das Verbot gilt bis Juni. „In der Zwischenzeit sind weitere Treffen der Arbeitsgruppe geplant“, kündigt der Vizebürgermeister an.

Mehr dazu lest ihr in der heutigen Ausgabe des Tagblatts „Dolomiten“.

 

Benedikter begrüßt Verbot

Mit der Verordnung vom 02.01.2018 des Bozner Bürgermeisters wird de facto das Mountainbike-Downhill auf den Wanderwegen 4/4a am Kohlererberg verboten, zumindest fürs erste Halbjahr 2018. “Ich begrüsse diese Massnahme, nicht zuletzt weil ich seit Juli 2017 zuletzt in der Arbeitsgruppe Downhill Kohlern eine Regelung dieser “problematischen” Freizeitaktivität nach dem Trentiner Modell betrieben habe”, so Rudi Benedikter.

Die Verordnung folgt damit der Aufforderung der Forststation Bozen, die in ihrem Schreiben vom 7. November 2017 darauf hinweist, “dass  für die Aussübung dieses Sports keine Genehmigung vorliegt und dass es auch keine Vorschriften bezüglich der Sicherheit der Wanderer, des Schutzes des Waldes und der Natur im Allgemeinen gibt. Downhiller und Mountainbiker richten mit ihren Rädern erhebliche Schäden an den Wanderwegen, am Boden und am hydrogeologischen System des betreffenden Gebietes an und die Folgen für die Umwelt sind insgesamt nicht absehbar. Weiters wird festgestellt, dass Downhillfahren eine gefährliche Sportarti st, sowohl für die Downhillfahrer selbst als auch für die Wanderer, die die Wanderweghe benutzen. Es besteht daher die Notwendigkeit, (…) das Befahren der Wanderwege mit Downhillrädern und Mountainbikes zu verbieten”.

Von: luk

Bezirk: Bozen