Omar Masiero aus St. Pauls verlor bei dem Unfall sein Leben

„Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr“: N. A. (31) erwartet Haftstrafe

Mittwoch, 05. April 2017 | 09:12 Uhr

Bozen – Der Verkehrsunfall vom 8. Dezember 2016 auf der Weinstraße nach Eppan, bei dem der 25-jährige Omar Masiero sein Leben verloren hat, könnte schwere gerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Laut Medienberichten verdächtigt die Staatsanwaltschaft den Lenker des Autos, in dem Omar saß, der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr: Bei diesem relativ neuen Straftatbestand sind die Haftstrafen drakonisch – falls Alkohol im Spiel ist.

Den Artikel 589 bis des italienischen Strafgesetzbuches („omicidio stradale“) gibt es erst seit März 2016. Er sieht erhöhte Haftstrafen für Verkehrsunfälle mit Verletzten bzw. Todesopfern vor – wie beispielsweise bei dem Unfall in Eppan in der Nacht auf den 8. Dezember.

Der Unfall ereignete sich – wie berichtet – kurz vor 4.00 Uhr in der Früh. Ein grauer Pkw des Typs Mercedes war ins Schleudern geraten und landete nach dem Aufprall gegen die Leitplanke in einer Obstwiese am Straßenrand. Im Fahrzeug saßen vier Personen, die in einer gemeinsamen Rettungsaktion der Wehrleute und dem Rettungsdienst aus dem Fahrzeug befreit und erstversorgt wurden. Für einen der Verletzten kam jedoch jede Hilfe zu spät, er verstarb noch an der Unfallstelle – es war der 26-jährige Omar Masiero aus Eppan

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Schon kurz nach dem Unfall leitete die Staatsanwaltschaft in Bozen Ermittlungen ein. Diese sind nun abgeschlossen.

Wird der Tatbestand der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr erfüllt, erwartet den 31-jährigen N. A., der am Steuer des Mercedes war, die volle Härte der Justiz. Er hatte nämlich einen Alkoholspiegel von 0,8 Gramm Alkohol pro Liter Blut.

Ihn könnten bei einer Verurteilung mehr als fünf Jahre Haft bevorstehen. Bei 0,8 bis 1,5 Promille sieht der Gesetzgeber nämlich Haftstrafen zwischen fünf und zehn Jahren vor

Steht der Lenker, der einen tödlichen Unfall verursacht, unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol über 1,5 Promille, liegt das Strafmaß zwischen acht und zwölf Jahren Haft.

Von: luk

Bezirk: Bozen, Überetsch/Unterland