Von: luk
Bozen – Das Kassationsgericht in Rom hat den von Chiku-Besitzer Herbert Raich eingereichten Rekurs gegen das Urteil in erster Instanz zurückgewiesen. Er muss, wie die Enpa (Amt für nationalen Tierschutz) auf ihrer Homepage berichtet, 5.500 Euro Schadenersatz für die „illegale Haltung“ des Servals bezahlen.
Damit geht ein gerichtlicher Kampf zu Ende, bei dem sich Kläger und Verteidigung auch um die Bestimmung der Spezies von Chiku stritten. Während Herbert Raich argumentierte, dass seine Katze ein Hybrid sei, glaubte die Anklage, dass es sich um einen Serval handelt.
Raichs Anwälte hatten beantragt, dass die Höchstrichter das Urteil gegen ihren Mandanten für nichtig erklären – wegen mutmaßlicher Verletzung des Sprachgebrauchs im Strafverfahren. Die Vorladung zum Gerichtsverfahren hatten Raich und auch seine Vertrauensanwälte in Deutsch erhalten – obwohl man sich für Italienisch als Prozesssprache entschieden hatte, argumentierten die Rechtsanwälte Flavio Moccia und Angelo Polo.
Noch im Ermittlungsstadium ist die Abklärung der Umstände rund um den Tod des Servalkaters Chiku.