Haftstrafe bestätigt

Fall Laurin-Stiftung: Hartung riskiert Auslieferung

Samstag, 28. Januar 2017 | 12:00 Uhr

Rom/Bozen – Für den ehemaligen Südtirol-Aktivisten Erhard Hartung könnte es eng werden. Nachdem er im Fall Laurin-Stiftung in der zweiten Instanz zu sechs Monaten Haft verurteilt worden war, hat nun das Kassationsgericht in Rom die Haftstrafe bestätigt. Derzeit lebt Hartung in Deutschland. Nun könnte ein Auslieferungsantrag gestellt werden, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Wegen des Anschlags auf der Porzescharte im Juni 1967, bei dem vier Carabinieri getötet wurden, hat man Hartung und Peter Kienesberger 1971 in Abwesenheit in Florenz zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die beiden haben eine Beteiligung am Anschlag stets bestritten.

Weil es sich um ein politisches Verbrechen handelte, konnte Italien keinen Auslieferungsantrag stellen. Nun sieht die Lage zumindest für Hartung anders aus.

Gemeinsam mit Kienesberger, Karl Lobis und Walter Stirner musste sich Hartung im Fall der Laurin-Stiftung, zu der vor allem die rechtspatriotische Szene gute Kontakte pflegte, in Bozen vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte den vier vorgeworfen, dass sie Banken unlautere Konkurrenz gemacht haben, indem Kredite mit Niedrigzinsen gewährt wurden.

Im Juni 2014 urteilte Richterin Carla Scheidle, dass den Verantwortlichen der Stiftung keine illegale Finanzierungstätigkeit vorgeworfen werden kann. Ein knappes Jahr später wurde der Freispruch in der ersten Instanz am Bozner Oberlandesgericht allerdings gekippt.

Kienesberger und Hartung wurden zu je sechs, Lobis und Stirner zu je vier Monaten Haft verurteilt. Die Verteidigung legte darauf Kassationsbeschwerde ein. Doch auch die Höchstrichter in Rom sind nun zum selben Schluss gekommen.

Allerdings hat die Kassation die Haftstrafen gegen Peter Kienesberger und gegen Walter Lobis aufgehoben. Kienesberger ist im Juli vergangenen Jahres gestorben, während für Lobis die Straftat verjährt ist.

Die Haftstrafen gegen Stirner und Hartung wurden hingegen bestätigt. Ob dies nun aber wirklich ausreicht, eine Zustimmung zu einem Auslieferungsantrag für Hartung zu bekommen, bleibt fraglich.

Von: mk

Bezirk: Bozen