Von: apa
Am Donnerstag hat am Wiener Landesgericht der Prozess gegen eine falsche Beauty-Ärztin begonnen, die zahlreichen Patientinnen schwere Gesundheitsschäden zugefügt haben soll. Neben schwerer Körperverletzung in 39 Fällen und minder schwerer Körperverletzung in über einem Dutzend weiteren Fällen legt die Anklage der Frau Kurpfuscherei, Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betrug zur Last. Im Fall einer anklagekonformen Verurteilung drohen der 46-Jährigen bis zu zehn Jahre Haft.
Seine Mandantin werde sich zu den von ihr vorgenommenen Eingriffen und damit zur Körperverletzung und Kurpfuscherei schuldig bekennen, kündigte Verteidiger Rudolf Mayer an. “Sie hat nicht die Sorgfalt walten lassen, die sie aufwenden hätte müssen”, meinte Mayer. Allerdings habe die Angeklagte nicht vorsätzlich gehandelt. Es handle sich daher um fahrlässige Körperverletzungen.
Staatsanwalt: “Patientinnen können einem leid tun”
Der Staatsanwalt sprach eingangs der Verhandlung von “illegalen Schönheitseingriffen”. Die Angeklagte habe “katastrophale Leistungen” mit “verheerenden Folgen” erbracht. “Die Patientinnen und Patienten können einem leid tun”, betonte der Ankläger.
Die aus dem Iran stammende Angeklagte soll in großem Stil Behandlungen durchgeführt haben, zu denen nur ausgebildete Ärztinnen und Ärzte berechtigt sind. In zahlreichen Fällen sollen die von der 46-Jährigen vorgenommenen Eingriffe bei den Patientinnen und Patienten danebengegangen sein. Zwischen 2021 und 2023 soll sie regelmäßig Botox und Hyaluron gespritzt haben, was laut Anklage zu gravierenden, teilweise nachhaltigen Schäden führte: Infektionen, Schwellungen und Narbenbildungen, die einem medizinischen Gutachten zufolge eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung bewirkten. In mehr als 50 weiteren Fällen sollen die Betroffenen unter Blutergüssen und Kopfschmerzen gelitten haben.
46-Jährige soll auch fremdes Geld abgezweigt haben
Darüber hinaus soll die Frau als Geschäftsführerin von drei Gesellschaften Gelder abgezweigt und für private Zwecke – der Staatsanwalt verwies auf Restaurantbesuche und Shopping-Touren – verwendet haben. Der inkriminierte Schaden liegt deutlich über der strafbestimmenden Wertgrenze von 300.000 Euro. Auch die Kosten für die Erstellung einer Website soll sie als Auftraggeberin schuldig geblieben sein.
Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung. Sie wurde am 23. Mai mit Europäischem Haftbefehl in Paris festgenommen und in weiterer Folge nach Wien überstellt. Seither sitzt sie in der Justizanstalt Wien-Josefstadt wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr in U-Haft.
Auf die Frage nach ihrer Profession erklärte die Angeklagte eingangs der Verhandlung: “Ich war nicht berufstätig.” Sie habe sich als alleinerziehende Mutter um einen pflegebedürftigen Sohn gekümmert. Sie habe dafür soziale Unterstützung bezogen und von ihrer Familie Zuwendungen bekommen. Auf die Frage nach ihrem Vermögen verwies die 46-Jährige auf Immobilien, die sie im Iran geerbt habe. Diese seien “noch nicht umgeschrieben”.




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