Von: mk
Bozen – Weil bei einer Capoeira-Vorführung ein Tanzschritt buchstäblich daneben ging, kam es zu einem Rechtsstreit vor dem Bozner Landesgericht: Laut Anzeige eines Schülers soll ihn der Capoeira-Lehrer so heftig am Unterleib getroffen haben, dass er bleibende Schäden erlitt.
Richter Stefan Tappeiner musste in dem heiklen Fall Medienberichten zufolge schlussendlich jedoch kein Urteil fällen. Nachdem der Schüler mit seinem Lehrer eine außergerichtliche Einigung gefunden hatte, entschloss er sich, die Klage zurückzuziehen.
Capoeira ist ein brasilianischer Kampftanz, dessen Ursprung auf den afrikanischen NíGolo („Zebratanz“) zurückgeführt wird. Der Stil wurde während der Kolonialzeit in Brasilien von aus Afrika verschleppten Sklaven praktiziert und weiterentwickelt.
Der Vorfall hatte sich bei einer Übung im Rahmen einer Vorführung am 28. Mai 2013 in einer Turnhalle in Bozen zugetragen. Gegen den brasilianischen Lehrer war ein Hauptverfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung eröffnet worden.
Der Bozner Schüler stellte im Rahmen seiner Anzeige klar, dass Capoeira ein Tanz sei, der auf harmonischen Bewegungen und darstellerischen Elementen fuße und fast nie körperlichen Kontakt vorsehe. Außerdem habe er als Amateur am Kurs teilgenommen, während der Lehrer als Profi zur nötigen Sorgfalt und Vorsicht verpflichtet sei. Trotzdem habe der Lehrer den Schüler bei der Ausführung einer Tanzbewegung in den Unterleib getroffen.
Der Schüler musste sich danach einer Operation unterziehen. Über die Höhe des Schadensersatzes, auf den man sich geeinigt hat, wurde nichts bekannt.