War der Täter zurechnungsfähig?

Frauenmord in Vierschach: Gutachter konstatieren Schlafstörung

Donnerstag, 20. Mai 2021 | 10:40 Uhr

Vierschach – Der 39-jährige Pakistaner Mustafa Zeeshan aus Vierschach sitzt bekanntlich nach dem Mord an seiner Ehefrau im Bozner Gefängnis in U-Haft. Ihm wird vorgeworfen, seine Frau Fatima brutal geschlagen und anschließend erdrosselt zu haben. Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, stellt sich jetzt heraus, dass eine seltene Schlafstörung zur Tat beigetragen haben könnte.

Die Ehefrau, die neben dem Mann im Bette gelegen war, hatte sich in der 30. Schwangerschaftswoche befunden. Im Verlauf der Untersuchung wurde ermittelt, dass es der Frau nicht erlaubt gewesen war, soziale Kontakte und Freundschaften mit anderen Frauen zu pflegen.

Dass es sich bei dem Ehemann um den Täter handelt, darüber gibt es kaum Zweifel. Neben seiner Frau war er die einzige Person, die sich zum Tatzeitpunkt mitten in der Nacht im Haus befand. Der Mann, der als Pizzabäcker in einem Restaurant in der Umgebung arbeitete, hat allerdings nie ein Geständnis abgelegt, sondern stets betont, sich an nichts mehr zu erinnern.

Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens haben seine Anwälte Federico Fava und Amanda Cheneri ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen, um heraus zu finden, ob der Mann zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war und ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dies war auch deshalb notwendig, weil im Rahmen der Untersuchung nie wirklich ein Motiv ermittelt werden konnte.

Gutachter Eraldo Mancioppi ist nun zum Schluss gekommen, dass der 39-Jährige unter einer schweren Schlafstörung leidet, die während der REM-Phase auftritt. Dies belegen Tests, die in einer spezialisierten Einrichtung in Bologna am 15. Februar durchgeführt wurden. Mustafa Zeeshan, der seine Frau erst am Tag seiner Hochzeit im Rahmen einer arrangierten Ehe kennengelernt hatte, könnte sich demnach seiner Tat nicht bewusst gewesen sein.

Die Expertise weckt zumindest Zweifel an der Schuldfähigkeit des Mannes. Allerdings räumt der Gutachter ein, dass sich nicht mit Sicherheit feststellen lässt, ob der Mord mit der Krankheit in Zusammenhang steht. Die Akten liegen nun bei der Staatsanwaltschaft. Nun wird entschieden, ob die Anklage fallen gelassen wird oder ob es zur Eröffnung eines Hauptverfahrens vor einem Schwurgericht kommt. In Fall einer Verurteilung droht dem Mann eine lebenslange Haftstrafe.

Das Gutachten spielt der Verteidigung insofern in die Hände, da sie nicht die Unschuld ihres Mandanten beweisen, sondern lediglich berechtigte Zweifel an dessen Schuld wecken muss. Sollte es zu keiner Anklageerhebung kommen, könnte der Mann allerdings trotzdem als Gefahr für sich und andere eingestuft werden. Das würde Maßnahmen erfordern, um weiteren Vorfällen von Gewalt vorzubeugen.

Von: mk

Bezirk: Pustertal