Kein Schaden für Personal und Gemeinde, nur für den Staat

Gastbetrieb in Schenna zahlt seit 2012 keine Steuern

Mittwoch, 23. Januar 2019 | 13:00 Uhr

Schenna – Die Meraner Finanzpolizei ist im Rahmen von Kontrollen im Gastgewerbe auf einen Betrieb in Schenna gestoßen, der seit 2012 überhaupt keine Steuern bezahlt haben soll. Wie Finanzpolizei erklärt, liegen zwar eine reguläre Lizenz und eine Mehrwertsteuernummer vor. Außerdem wurde der Gastbetrieb im Internet beworben. Allerdings ist seit 2012 keine Steuererklärung mehr gemacht worden und es wurden keinerlei Abgaben bezahlt.

Um keinen Verdacht zu erregen, haben die Betreiber ihren großteils deutschsprachigen Kunden Steuerquittungen bei Bezahlung der Übernachtungen oder der Speisen vorgelegt. Die jährliche Steuererklärung wurde dann aber einfach „vergessen“.

Weder die Mehrwertsteuer noch die IRAP wurden trotz Einkünfte bezahlt. Trotzdem soll der Betrieb zahlreiche Kunden beherbergt haben. Diese hegten allerdings keinerlei Verdacht, dass etwas nicht stimmte, weshalb niemand die Vorfälle meldete.

Die Finanzpolizei ist auf den Betrieb trotzdem aufmerksam geworden – einerseits durch Kontrollen in Uniform und in Zivil im Gebiet, andererseits durch Überprüfungen im Internet und in den eigenen Datenbanken.

Einer Analyse der Finanzpolizei zufolge haben über 15.000 Übernachtungen stattgefunden – mit einem mutmaßlich hinterzogenem Steuerbetrag von 2.500 Euro pro Jahr. Auch der Restaurantbetrieb schien zu florieren. Insgesamt soll dem Fiskus ein Schaden von über einer Million Euro entstanden sein.

Was allerdings die Kurtaxe oder die Sozialbeträge der Angestellten betrifft, konnten die Ordnungshüter kein Fehlverhalten feststellen. Weder der Gemeindekasse noch dem Personal wurde damit Schaden zugefügt.

Erst kürzlich wurden einige Regelungen erlassen, die das Aufspüren ähnlicher Situationen erleichtern sollen. Ab 1. Jänner 2020 müssen sämtliche Leistungen der Agentur für Einnahmen mittels elektronischer Rechnung telematisch übermittelt werden. Übersteigt das Einkommen die Grenze von 400.000 Euro pro Jahr, tritt die Norm bereits ab 1. Juli 2019 in Kraft.

Im Prinzip werden die tägliche Einkünfte nicht mehr mittels Rechnungen und Kassenbelege festgehalten oder in eigene Register eingetragen, sondern sie sollen mittels eines eigenen Geräts unmittelbar telematisch erfasst und online übertragen werden.

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt