Sie müssen die Zulagen zurückzahlen

Gefälschter Sprachnachweis: Vier Lehrkräfte unter Verdacht

Sonntag, 20. September 2026 | 10:16 Uhr

Von: Matthias Knapp

Bozen – Ausgerechnet vier Lehrpersonen aus Südtirol werden beschuldigt, gegen Bezahlung ein gefälschtes Sprachzertifikat erworben zu haben. Wie die Zeitung Alto Adige berichtet, sind im Fall der betroffenen Lehrpersonen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entlassung dennoch nicht gegeben. Allerdings müssen sie die Zulage zurückzahlen, die sie für die vermeintlich abgelegte Prüfung erhalten haben: immerhin rund 116 Euro pro Monat.

Eine Lehrerin verfügte über ein Zertifikat, das ihr das Niveau C1 attestierte, während eine zweite Lehrerin das B2- und ein dritter Lehrer das B1-Niveau angeblich bestanden hatten. Weil die effektiven Deutschkenntnisse allerdings viel schlechter waren, schöpfte man im Arbeitsumfeld Verdacht. Zum Teil wandten sich Kollegen an die Staatsanwaltschaft, in anderen Fällen gingen die Ermittler anonymen Hinweisen nach.

Der italienische Bildungslandesrat zeigt sich empört. „Wer betrogen hat, muss dafür bezahlen“, erklärt er laut Alto Adige. Im Vergleich zum Gesundheitspersonal sei solch ein Verhalten im Fall von Lehrern sogar noch schlimmer, zumal Lehrpersonen auch ohne Zweisprachigkeitsnachweis arbeiten könnten, argumentiert der Landesrat. Gegen die Betroffenen werde ein Disziplinarverfahren in die Wege geleitet.

Zwar sind in der italienischen Schule in Südtirol bislang nur vier Betrugsfälle in Zusammenhang mit den Sprachzertifikaten bekannt, doch es wird davon ausgegangen, dass die Dunkelziffer weit höher liegt. Die Bozner Staatsanwaltschaft ermittelt bekanntlich wegen mutmaßlich gefälschter Zweisprachigkeitsnachweise in rund 1.700 Fällen, die zwischen 2020 und 2026 ausgestellt wurden. Vor allem im öffentlichen Sektor stellen die Zertifikate ein wichtiges Zugangskriterium dar.

Gegen die vier Lehrpersonen läuft unterdessen eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen mittelbarer Urkundenfälschung. Ihnen wird vorgeworfen, dem Amt für Zweisprachigkeitsprüfung ein Sprachzertifikat vorgelegt zu haben, ohne dass sie dafür die entsprechende Prüfung bestanden hätten.

Das Amt war auf die gefälschten Sprachzertifikate im Rahmen einer Überprüfung vor mehreren Monaten aufmerksam geworden. Als die Beamten bei der Schule nachfragten, stellte diese klar, dass für die Betroffenen nie ein entsprechender Sprachnachweis ausgestellt worden sei. Auch auf formaler Ebene wiesen die Dokumente deutliche Unterschiede im Vergleich zu Standard-Zertifikaten auf. Zwischen Juni und Juli wurde daraufhin das Bildungsressort des Landes informiert, wodurch es zur Rückforderung der ausgezahlten Zulagen kam.

Laut Galateo gibt es in Südtirol bislang keinen Fall, bei dem Lehrpersonen bei der Stellenwahl durch ein gefälschtes Sprachzertifikat einen Vorteil erlangt hätten und weiter nach vorne gerückt seien. Sollten solche Vorfälle allerdings ans Tageslicht kommen, kündigt der Landesrat Vorkehrungen an.

Bezirk: Bozen

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