Gemeinde unterliegt mit Regelung für die Nacht

Gericht kippt Wohnmobil-Verbot in Wolkenstein

Dienstag, 23. Juni 2026 | 11:59 Uhr

Von: luk

Wolkenstein – Die Gemeinde Wolkenstein hat vor dem Regionalen Verwaltungsgericht in Bozen eine Niederlage erlitten. Die Richter hoben ein Verbot für das nächtliche Abstellen von Wohnmobilen auf öffentlichen Parkplätzen auf und gaben damit einer Beschwerde des Nationalen Verbands der Camper- und Wohnmobileigentümer recht.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Gemeindeverordnung aus dem Jahr 2025, die das Parken von Fahrzeugen zum Zweck der Übernachtung untersagte und bei Verstößen Strafen sowie die Abschleppung vorsah. Nach Ansicht des Gerichts war jedoch nicht der Gemeinderat für eine solche Regelung zuständig.

Die Wohnmobilvereinigung war bereits zuvor gegen ein ähnliches Nachtparkverbot vorgegangen, das auf eine Bürgermeisterverordnung aus dem Jahr 2010 zurückging und später aufgehoben worden war. Als die Gemeinde im vergangenen Jahr einen neuen Anlauf unternahm, legte die Vereinigung erneut Beschwerde ein.

Das Gericht stellte nun klar, dass verkehrsrechtliche Einschränkungen nicht vom Gemeinderat beschlossen werden können. Auch ein späterer Versuch, die Regelung durch eine Verordnung des Bürgermeisters zu bestätigen, sei rechtlich nicht ausreichend gewesen.

Mit dem Urteil wurde das Verbot aufgehoben, ohne dass das Gericht die eigentliche Frage der Wohnmobilnutzung inhaltlich prüfen musste. Für die Gemeinde hat der Rechtsstreit auch finanzielle Folgen: Neben den eigenen Anwaltskosten muss sie der Wohnmobilvereinigung die Verfahrenskosten ersetzen – es handelt sich um eine Fünfstellige Summe.

Nun steht die Gemeindeverwaltung vor der Entscheidung, ob sie auf weitere Maßnahmen verzichtet oder einen neuen Anlauf unternimmt – diesmal auf dem rechtlich vorgesehenen Weg.

Bezirk: Salten/Schlern

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