Von: ka
Bozen – Weil ihnen Briefe ins Haus flattern, die die Eltern über die Annullierung der Anmeldung für den Kindergarten ihrer Sprösslinge informieren, ist in nicht wenigen Südtiroler Familien die Aufregung groß.
Grund ist die neue Härte des Landes, das im Gegensatz zu früher kein Auge mehr zudrücken will, das Gesetz, das eine Impfpflicht vorschreibt, anwendet und Kinder mit unvollständigem Impfstatus vom Kindergarten ausschließt.
Das ist auch gut so. Zu lange wurde trotz eindeutigem medizinischen Nutzen und gesetzlicher Pflicht der Missachtung dieser wichtigen Vorbeugemaßnahme gegen bestimmte Infektionskrankheiten oftmals nur mit einem Achselzucken begegnet. „Freundliches Entgegenkommen“ ermöglichte es Impfgegnern oft, die vorgeschriebenen Pflichtimpfungen auf den Sankt-Nimmerleinstag zu verschieben. Die Folge war, dass die verantwortlichen Eltern, die mit ihrem geimpften Nachwuchs zum gesundheitlichen Schutz der ganzen Gemeinschaft beitragen, wieder die Dummen waren.
Aber gerade die Corona-Pandemie führt uns vor Augen, dass gemeinschaftliches und verantwortliches Handeln der Gesundheit der Allgemeinheit dient.
Mit der Anwendung des seit Langem geltenden Gesetzes ist damit Schluss. Ausnahmen können nur für jene Eltern gelten, denen es Covid-19-bedingt nicht möglich war, alle für ihre Kinder vorgesehenen Impfungen zeitgerecht durchzuführen. Diesen Eltern, die keine Impfgegner sind und von diesen auch leicht unterschieden werden können – es genügt ein Blick auf den Impfstatus – sollte eine entsprechende Frist gewährt werden. Das Gesetz sieht bereits heute eine Impfvormerkung vor.
In allen anderen Fällen soll hingegen „Keine Impfung – kein Kindergarten“ gelten. Der zuständige Landesrat Philipp Achammer tut gut daran, dem heftigen Gegenwind zu trotzen und nicht einzuknicken. Die verantwortungsbewussten Eltern, deren geimpfte Kinder dazu beitragen, den Schutz aller Bürger – darunter besonders jenen gesundheitlich angeschlagener Mitmenschen – zu gewährleisten, werden es ihm danken.