Von: mk
Bozen – Die Frist ist fast verstrichen. Für mehrere Mitarbeiter im Sanitätsbetrieb, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, wurde der Termin für die Verabreichung der ersten Impfdosis auf 14. Juni fixiert. 50 Personen sind eingeladen, berichtet die Tageszeitung Alto Adige. Legen die Betroffenen nach drei Tagen keine Impfbescheinigung vor, folgt die Suspendierung.
Grund dafür ist das Dekret der Regierung rund um Ministerpräsident Mario Draghi in Rom. Dieses sieht eine Impfpflicht für Mitarbeiter im Sanitätsbetrieb vor.
Wie Marco Cappello, Direktor der Rechtsabteilung im Sanitätsbetrieb erklärt, haben 3.094 von ursprünglich 3.926 nicht geimpften Mitarbeitern eine schriftliche Aufforderung erhalten, sich impfen zu lassen bzw. eine Begründung vorzubringen, warum dies bis dato noch nicht geschehen ist. Die letzten 100 Briefe werden in den kommenden Tagen verschickt.
Bislang hat der Sanitätsbetrieb 1.782 Antwortschreiben erhalten, die nun geprüft werden. 1.108 Mitarbeiter des Sanitätsbetriebs haben sich unterdessen impfen lassen. Manche taten dies, noch bevor sie die schriftliche Einladung erhielten.
Die 50 Mitarbeiter, deren Termin auf den 14. Juni gelegt wurde, zählen zu denen, die nicht auf das Schreiben reagiert haben. Den Betroffenen droht eine Versetzung in Bereiche, in denen sie nicht mit Menschen in Kontakt sind, wobei die Besoldungsstufe auch niedriger ausfallen kann. Ist eine Versetzung nicht möglich, werden die Impfverweigerer suspendiert.
Die Suspendierung bleibt bis zur Impfung oder aber bis 31. Dezember 2021 aufrecht.