Von: mk
Bozen – Gegen einen Funktionär des Südtiroler Sanitätsbetriebs wird wegen Korruption und erschwerten Betrugs ermittelt. Medienberichten zufolge geht es um die Verteilung einer Reihe von kleineren Aufträgen, für die der Funktionär Gegenleistungen verlangt haben soll.
Die Aufträge, die einen Wert von 40.000 Euro nicht überschreiten, wurden in direkter Verhandlung übergeben. Ein Wettbewerb ist bei diesen Summen nicht notwendig. Die Finanzpolizei führt die Untersuchung unter der Leitung von Staatsanwalt Igor Secco durch.
Laut Verdacht sollen die Spesen für die Aufträge aufgeblasen worden sein, um Kosten für Instandhaltungsarbeiten abzudecken, die von denselben Firmen in privaten Immobilien des Mannes durchgeführt wurden.
Neben dem Funktionär, der seine Unschuld beteuert, wurden auch rund ein Dutzend Handwerksbetriebe in das Ermittlungsregister eingetragen.
Die Finanzpolizei hat einen Reihe von Durchsuchungen durchgeführt und Dokumente in Zusammenhang mit rund 100 Instandhaltungsabreiten des Sanitätsbetriebs beschlagnahmt. Auch bei den Betrieben gab es Hausdurchsuchungen.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden Telefongespräche ebenfalls abgehört.
Sanitätsbetrieb als potentiell geschädigte Partei
In Bezug auf den angeblichen Korruptionsfall im Gesundheitsbezirk Bozen teilt der Südtiroler Sanitätsbetrieb mit, dass die Betriebsdirektion seit ca. einem Monat von den gerichtlichen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter Kenntnis hat. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb als unter Umständen geschädigte Partei ist vonseiten der Finanzwache dazu informiert worden.
Gerade aufgrund dieser Kenntnis ist es dem Sanitätsbetrieb ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt um eine reine Voruntersuchung handelt, für die die technischen Beweissicherungen vorgenommen worden sind, die unter Umständen nicht wiederholbar wären; in dieser Optik erscheint es nicht nachvollziehbar, dass bereits der Name des Mitarbeiters des Betriebes in einem Medium veröffentlicht worden ist.
Auf jeden Fall hat der verantwortliche Koordinator der betroffenen Organisationseinheit – so wie vom Gesetz vorgesehen – ein Disziplinarverfahren gegenüber dem Mitarbeiter in die Wege geleitet, das allerdings in Erwartung der Festlegung des Gerichtsverfahrens (i.S. RG 1647/17) suspendiert worden ist.
Im gleichen Moment – im Sinne einer Vorsichts- und Vorsorgemaßnahme – hat der betriebliche Verantwortliche für die Korruptionsvorbeugung RA Marco Cappello auch die sofortige Versetzung des Angestellten des Bezirks Bozen in ein anderes Büro verlangt; dies wurde durch Bezirksdirektor Umberto Tait bereits mit Bestimmung vom 24.11.2017 angeordnet und mit Wirkung am 27.11.2017 durchgeführt.
Schlussendlich stellt der Sanitätsbetrieb fest, dass derzeit die weitere Entwicklung der laufenden Ermittlungen abgewartet wird, bei vollem Vertrauen in die Arbeit der Behörden; der Sanitätsbetrieb wird notgedrungen im Falle einer Verurteilung – auch angesichts der Schwere der Anschuldigungen gegenüber dem Mitarbeiter – alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Bis auf Weiteres gilt aber die Unschuldsvermutung.