Gutachter sind sich uneins

Mordfall Rauch: War der Täter zurechnungsfähig?

Samstag, 30. Oktober 2021 | 09:25 Uhr

Eppan – Lukas Oberhauser hat am 9. März 2020 seinen Eltern gegenüber versichert, er gehe zu einem Grillabend mit Freunden, als er das Haus verlassen hat. In Wirklichkeit hat er sich mit einem Küchenmesser auf den Weg in Richtung Eppan gemacht, um die 28-jährige Barbara Rauch im Bordeauxkeller zu töten. Die Frau betrieb die Vinothek gemeinsam mit ihrem Mann Philipp.

Wie Alto Adige online berichtet, wurde dieses Detail im Rahmen des Schwurgerichtsprozesses in Bozen gegen den jungen Mann aus Terlan bekannt. Lukas Oberhauser muss sich wegen mehrfach erschwerter vorsätzlicher Tötung und wegen Stalkings verantworten.

Während der Verhandlung ist unter anderem der Psychiater Ivano Simioni zu Wort gekommen, der im Auftrag des Untersuchungsrichters ein Gutachten erstellt hat. Ihm zufolge war Oberhauser zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.

Der Gutachter begründete dies unter anderem damit, dass sich der Angeklagte vor den Eltern ein falsches Alibi verschafft hat. Aus dem Restaurant seiner Familie habe er ein Messer mitgenommen, das er in einer Tasche verstecken konnte. Dieselbe Art von Messer hatte übrigens auch Barbara Rauch benutzt, als Oberhauser als Saisonarbeiter bei ihr im Betrieb gearbeitet hatte.

Als er beim Bordeauxkeller angekommen war, habe Oberhauser dem Psychiater zufolge zweimal darauf verzichtet, seinen Plan sofort in die Tat umzusetzen – einmal, weil noch Gäste im Lokal waren, und ein zweites Mal, weil ein Radfahrer zufällig vorbeigefahren ist. Erst als er sicher war, dass er mit Barbara Rauch alleine war, habe er den Bordeauxkeller betreten.

Damit kommt der Gutachter zum Schluss, dass Oberhauser genau wusste, was er tat. Die Gutachter der Verteidigung behaupten hingegen das Gegenteil. Sie unterstrichen, das pathologische, narzisstische und besessene Verhalten von Oberhauser. Dieser habe sogar seinen Zellengenossen mit dem Tod bedroht.

Die Verhandlung wurde anschließend auf den 30. November vertagt. Ein Urteil wird hingegen am 7. Dezember erwartet.

Von: mk

Bezirk: Überetsch/Unterland