43-jähriger Wiener Frauenverfolger bleibt in Haft

Notorischer Stalker muss für 13 Monate ins Gefängnis

Mittwoch, 10. Januar 2024 | 15:40 Uhr

Zum dritten Mal binnen kürzester Zeit ist am Dienstag ein 43-jähriger Mann am Wiener Landesgericht wegen Stalkings verurteilt worden. Während er die vorangegangen beiden Male für die beharrliche Verfolgung von zwei Ex-Freundinnen noch Bewährungsstrafen ausgefasst hatte, gab es jetzt kein Pardon mehr. Der offenkundig notorische Stalker wurde zu zehn Monaten unbedingt verurteilt, bekam eine offene bedingte dreimonatige Haftstrafe widerrufen und muss somit 13 Monate absitzen.

“Sie haben alle Möglichkeiten, die man Ihnen bisher geboten hat, nicht genutzt. Mir fällt nichts mehr ein, außer Sie länger einzusperren”, sagte Richter Christoph Bauer in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Im Juni 2022 war der Angeklagte zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er von einer Frau, die er über eine Dating-App kennengelernt hatte, nicht abließ, nachdem diese die Beziehung beendet hatte. “Er war ihr zu kontrollierend”, wusste Verteidiger Andreas Schweitzer. Ungeachtet der ersten Vorstrafe nahm der Mann in weiterer Folge Kontakt zu einer anderen Ex-Freundin auf und belästigte diese mit Anrufen, Abpassen und ungebetenen Besuchen, obwohl auch sie ihm deutlich machte, nichts mehr von ihm wissen zu wollen. Dafür setzte es im Vorjahr eine weitere Bewährungsstrafe, verbunden mit der Weisung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen.

Letzterem kam der Mann nicht nach. Stattdessen setzte er sich wieder an die Fersen jener Frau, deretwegen er schon 2022 verurteilt worden war. Zwischen 1. Juli und 9. Dezember 2023 setzte er laut Anklage exakt 192 Handlungen, die den Tatbestand der beharrlichen Verfolgung erfüllten, indem er ihr Sprachnachrichten auf der Mobilbox hinterließ, vor ihrer Wohnung herumlungerte und sie am Arbeitsplatz aufsuchte. Dabei hatte die 41-Jährige schon im Juni 2022 eine Einstweilige Verfügung mit einem Kontaktannäherungsverbot gegen den Mann erwirkt.

Nachdem die Betroffene Anzeige erstattet hatte, kam der Mann vom 29. September bis zum 30. Oktober sogar in U-Haft. Eindruck machte das erstmals verspürte Haftübel auf den Mann insofern nicht, als er nach seiner Entlassung nahtlos mit dem Stalking weitermachte, bis er am 11. Dezember erneut in U-Haft genommen wurde. Die terrorisierte Frau hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits in psychotherapeutische Behandlung begeben, weil ihr die permanente unerwünschte Präsenz des Angeklagten schwer zu schaffen machte.

“Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor? Handy-Verbot?”, fragte Verteidiger Schweitzer seinen Mandanten. “Ich wollte ihr nie schaden”, versicherte der 43-Jährige, “ich hab’ mich nach einem Gespräch mit ihr gesehnt.” Er habe sich einfach bei der Frau bedanken wollen, “weil sie mir mehr geholfen hat als meine Familie”. “Wollen’S mich papierln? Schreiben’S ihr an Brief, wenn Sie sich bedanken wollen”, bemerkte daraufhin der Richter. Der Angeklagte verwies nun auf seine “emotionale Instabilität” und erklärte: “Ich brauch eine stationäre Therapie.”

Die betroffene 41-Jährige, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam vom Gericht 1.000 Euro für die erlittene Unbill sowie den Kostenersatz für die bisherigen Therapiestunden zugesprochen. Sowohl Verteidiger Schweitzer als auch die Staatsanwältin waren mit dem Urteil einverstanden.

Von: apa