Von: apa
Mehr Tempo fordert der Rechnungshof in Sachen Altlasten und warnt insbesondere vor den Herausforderungen, die hier durch PFAS-Schadstoffe noch zu erwarten sind. Erfasste und priorisierte PFAS-Altlasten gibt es in Österreich aktuell drei an der Zahl, das etwas kleinere Bayern weist indessen bereits vier abgeschlossene Sanierungen Ende 2023 auf. Das Umweltministerium hat jedenfalls keine weitere Beschleunigung vorgesehen, was sowohl die Grünen wie auch Global 2000 kritisieren.
“Bei PFAS-Altlasten ist Abwarten keine Option. Menschen, die ohne es zu wissen PFAS-kontaminiertes Wasser trinken oder belastete Lebensmittel konsumieren, setzen sich einem vermeidbaren Gesundheitsrisiko aus. Kontaminations-Hotspots zu identifizieren, hat daher höchste Priorität. Dazu kommt: Jeder verlorene Monat kann bedeuten, dass sich die Schadstofffahne weiter ausbreitet und eine spätere Sanierung teurer, schwieriger oder teilweise gar nicht mehr vollständig möglich wird”, warnte Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker der NGO Global 2000, gegenüber der APA.
RH warnt vor “großen Herausforderungen durch neue Schadstoffe”
In einem aktuellen Rechnungshof-Bericht, der Ende März erschienen ist, wird nicht nur allgemeine Kritik am Umgang mit Altlasten in Österreich geübt, es wird auch darauf hingewiesen, dass in jüngerer Vergangenheit “große Herausforderungen durch neue Schadstoffe” alias PFAS bekannt geworden sind. PFAS-haltiger Löschschaum gilt dabei als Hauptverursacher von Grundwasserverunreinigungen mit den sogenannten Ewigkeitschemikalien.
Auch im aktuellen Fall, der OMV-Raffinerie in Schwechat waren es die AFFF-Feuerlöschschäume, die dazu geführt haben, dass im naheliegenden Mannswörth mehrere Hausbrunnen den seit Jänner geltenden EU-Grenzwert für Trinkwasser von 0,1 Mikrogramm pro Liter überschreiten. Das Potenzial für weitere Fälle ist groß, berichtet das Umweltbundesamt. Demnach gibt es in ganz Österreich 60.000 Altstandorte und 10.000 Altablagerungen, die als mögliche PFAS-Quellen infrage kommen – und die dann im Zuge des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG) saniert werden müssten, da sie vor 1989 betrieben wurden. Hier bemängelte der RH übrigens die fehlenden Strategien für Altlasten, die nach 1989 entstanden sind.
Ein nächster Treffer könnte nahe des jetzigen Falles liegen, denn in der PFAS-Strategie im Rahmen der ALSAG-Vollziehung (https://go.apa.at/Cbbkq44i) aus dem Jahr 2024 wurde unter anderem die Untersuchung des Flughafens Wien-Schwechat angekündigt. In dem im gleichen Jahr publizierten PFAS-Aktionsplan hieß es, dass die Strategie erstellt worden sei, um “möglichst rasch und effizient vorgehen” zu können.
Wenige Fälle, aber mit “hohem Gefährdungspotenzial”
Tatsache ist jedoch, dass sich aktuell im Altlastenportal des Umweltbundesamts (UBA) (https://www.altlasten.gv.at/atlas/Altlastensuche.html) erst zwei erfasste und priorisierte PFAS-Altlasten auffinden lassen. Es sind dies der Flughafen Salzburg und das Feuerwehrareal Lebring in der Steiermark. Beide Fälle sind seit 2022 bekannt, die Prioritätenfestlegung von Lebring durch das UBA erfolgte laut Altlasten-GIS am 15.12.2025, jene vom Flughafen Salzburg am 15.12.2022. Erst nach dieser Priorisierung ist eine Sanierung vorgesehen, die in diesen beiden Fällen aufgrund der Einstufung 1 (“hohes Gefährdungspotenzial”) auch notwendig wurde. Laut Umweltministerium ist inzwischen ein dritter PFAS-Standort kategorisiert worden, die Garnfabrik Schoeller in der Vorarlberger Gemeinde Hard wurde jedoch mit der niedrigsten Prioritätenklasse 3 eingestuft.
Im Falle einer notwendigen Sanierung hieß es aus dem Umweltministerium gegenüber der APA, dass das “weitere Vorgehen nach Ausweisung einer Altlast und einer Prioritätenklasse im 21ff Altlastensanierungsgesetz geregelt” sei. Der für die zu treffenden Maßnahmen Verantwortliche habe dann 18 Monate Zeit, der Behörde (jeweils zuständiges Amt der Landesregierung) ein Maßnahmenprojekt vorzulegen. Und derzeit würden im Rahmen von Untersuchungen gemäß Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) solche an mehr als 3.000 Altablagerungen und Altstandorten durchgeführt. “Eine weitere Beschleunigung ist nicht vorgesehen.”
Grüne: PFAS-Aktionsplan endlich umsetzen
Der Rechnungshof kritisierte jedoch – auch abseits von PFAS – das geringe Tempo, mit dem in Österreich agiert wird: “Zwischen Veranlassung und Beginn der Untersuchungen an Altablagerungen und Altstandorten vergingen im Median 1,6 Jahre – in Einzelfällen dauerte es in Niederösterreich oder der Steiermark mehr als 15 Jahre, bis die Länder nach der Veranlassung durch das Umweltministerium aktiv wurden”, heißt es in der Zusammenfassung der RH. Er empfiehlt dem Umweltministerium, bei “bestimmten Untersuchungsprogrammen” bei den Ländern zu urgieren, die Fertigstellung zu beschleunigen. Laut RH umfasste der im Bericht überprüfte Zeitraum “insbesondere die Jahre 2020 bis 2024”. Dazu hieß es aus dem Umweltministerium, dass sich der RH “auf Untersuchungen durch die Ämter der Landesregierungen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen” bezogen habe. Die Schlagzahl der beauftragten Untersuchungen habe sich seit damals stark erhöht.
Handlungsbedarf im Umgang mit PFAS-Kontaminierungen orten auch die Grünen. Gegenüber der APA hielt Umweltsprecher Lukas Hammer fest, der Antrag seiner Partei, den PFAS-Aktionsplan endlich umzusetzen, wurde im Umweltausschuss mit den Stimmen der Regierungskoalition vertagt. “Dabei liegen die Rezepte im Kampf gegen die Kontaminierung durch Ewigkeitschemikalien auf der Hand: Leonore Gewessler hat in ihrer Zeit als (Umwelt-, Anm.) Ministerin den PFAS-Aktionsplan mit 79 konkreten Maßnahmen erarbeitet, um die Belastung zu reduzieren”. Hammer nannte etwa die Forderung “nach einem strengen Monitoring sowie danach, Verursacher zu identifizieren und für die Sanierung zur Verantwortung zu ziehen.” Die Rezepte gebe es also bereits, Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) müsse “endlich handeln und diese Maßnahmen umsetzen”.
RH, Global 2000 und Grüne für “Polluter Pays”-Prinzip
Die Empfehlungen des RH decken sich zum Teil mit dieser Forderung, denn dieser riet dem Ministerium nicht nur dazu, gemeinsam mit den Ländern ein eigenständiges Finanzierungsmodell für Kontaminationen durch PFAS auszuarbeiten: “Dafür wären in einem ersten Schritt die Anzahl der erwartbaren Fälle und der dadurch entstehende Finanzierungsbedarf zu klären. Im Sinne der Verursacherverantwortung könnten bei der Finanzierung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen z.B. die Produzenten von PFAS in die Pflicht genommen werden.”
Die Empfehlung des Rechnungshofs, das “Polluter Pays”-Prinzip (der Verursacher zahlt, Anm.) anzuwenden, ist aus Sicht von Global 2000 sehr wichtig. PFAS-Altlasten können enorme Kosten verursachen, und das bestehende Altlastensystem sei dafür ursprünglich nicht spezifisch ausgelegt gewesen. Aus Sicht des Verursacherprinzips wäre es naheliegend, auch die Hersteller und “Inverkehrbringer” von PFAS bzw. PFAS-haltigen Löschschäumen in die Verantwortung zu nehmen. Sonst blieben die Kosten letztlich bei der öffentlichen Hand, Wasserversorgern oder Betroffenen hängen, so die NGO.
Blick über die Grenzen
Ein Blick über die Grenzen zeigt jedenfalls, dass Österreich kein Vorreiter im Umgang mit PFAS-Altlasten ist. So waren etwa dem Bayerischen Landesamt für Umwelt bereits mit Stand November 2023 “31 Altlasten und schädliche Bodenveränderungen mit PFAS-Kontaminationen sowie 68 Verdachtsflächen auf PFAS-Kontaminationen bekannt” – teils in der Erkundungsphase, aber auch bereits in der Sanierung befindlich. Zudem waren dem LfU vier weitere Fälle bekannt, bei denen die Sanierung bereits abgeschlossen ist. (LfU: https://go.apa.at/AxQRvMUx).
Das niederländische Online-Portal “Binnenlands Bestuur” berichtete aktuell von 57 PFAS-Hotspots mit dringendem Handlungsbedarf, 35 davon mit Löschschaum-Hintergrund. Dabei wurden in acht Fällen bereits Sanierungsmaßnahmen eingeleitet, die aktiv laufen und an vier Standorten konnte die Sanierung ebenfalls bereits abgeschlossen werden. (Link: https://go.apa.at/Y5Sk8hq3)
(S E R V I C E – Rechnungshofbericht zu Altlasten unter: https://go.apa.at/YYfPaNyS)




Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen