Unbedingt auf geltende Regeln achten

Pfefferspray: Der Absatz boomt in Südtirol

Freitag, 05. Mai 2017 | 12:00 Uhr

Bozen – Der Absatz an Pfefferspray boomt auch in Südtirol. Kein Wunder: Immer mehr Südtiroler fürchten sich davor, nachts alleine unterwegs zu sein – vor allem in gewissen Stadtteilen Bozens. Doch Vorsicht: Beim Kauf sind unbedingt gewisse Regeln einzuhalten.

Seit fünf Jahren ist es erlaubt, zu Zwecken der Selbstverteidigung einen Pfefferspray bei sich zu tragen. Seither ist die Nachfrage auch in Südtirol enorm angestiegen. „Im Unterschied zu vor einigen Jahren hat bei uns der Absatz an Pfefferspray deutlich zugenommen“, erklärt Achille Berti, Geschäftsführer von Bignami, dem größten Händler für Waffen und Jagdzubehör in Südtirol, gegenüber dem Tagblatt Dolomiten.

Habe man früher ein paar Stück pro Jahr verkauft, seien es nun ein paar 100. Und die Nachfrage steigt weiter an.

Wie hoch der Pfefferspray-Absatz bei uns tatsächlich ist, lässt sich nur schwer abschätzen, da in Trafiken oder übers Internet solche Sprühdosen erhältlich sind. Viele Südtiroler decken sich außerdem in Österreich mit Pfefferspray ein.

Doch Berti warnt: „Wer Pfefferspray – selbst im Notfall – unsachgemäß einsetzt, riskiert hierzulande, weit mehr an Strafe oder Schadenersatz zu bezahlen, als er Nutzen davon hat.“

Frei verkauft und mitgeführt werden dürfen etwa nur jene Produkte, die aus dem Reizstoff „Oleoresin Capsicum“ bestehen. Die in der Sprühdose enthaltene Mischung darf nicht mehr als 20 Milliliter betragen und nicht mehr als zehn Prozent aufgelöstes „Oleoresin Capsicum“ mit einer maximalen Capsaicin- und Capsaicinoiden-Konzentration von 2,5 Prozent enthalten. Die Mischung muss außerdem frei von entflammbaren, ätzenden, giftigen, krebserregenden Substanzen oder aggressiven Chemikalien sein. Zudem darf die Reichweite die drei Meter nicht überschreiten.

Auch was auf der Sprühdose verzeichnet sein muss, ist genau geregelt: Die gesetzliche Bezeichnung des Produktes muss ebenso gut leserlich sein wie der Hinweis, dass ein Verkauf an Minderjährige unter 16 Jahren verboten ist. Vermerkt sein müssen auch Name, Firmenbezeichnung, Markenzeichen und der eventuelle Name des Importeurs.

Nicht zuletzt müssen auch die benutzten Stoffe sowie die Menge der Mischung und all ihre Bestandteile auf der Dose aufgedruckt sein. Für all jene Produkte, die nicht die genannten Eigenschaften aufweisen, braucht es laut Gesetz einen Waffenschein.

Von: mk

Bezirk: Bozen