Von: mk
Bruneck – Am Dienstagnachmittag führte die Streife der Ortspolizei Bruneck eine routinemäßige Verkehrskontrolle durch. Ein Pkw fuhr dabei unerlaubt durch das geltende Fahrverbot zwischen Dietenheim und Luns. Das Fahrzeug hielt allerdings nicht an, beschleunigte die Fahrt und entfernte sich von der Kontrollstelle.
Die Ortspolizei nahm daraufhin die Verfolgung auf. Nach einigen Kilometern hielt das Fahrzeug dann doch in einer Seitenstraße an und der Fahrer verließ fluchtartig den Ort. Die Polizeibeamten konnten die Person zu Fuß verfolgen und schließlich stoppen.
Die anschließende Kontrolle ergab, dass das Fahrzeug keine gültige Revision vorzuweisen hat und dass die Versicherung fehlte. Das Fahrzeug ist auch mit mehreren steuerlichen Sicherstellungen belegt und hätte nicht gelenkt werden dürfen. Zudem waren die Kennzeichen nicht regulär und wurden folglich von der Ortspolizei eingezogen.
Der Fahrer, ein 51-jähriger Mann aus dem Ausland, hatte keinen Führerschein – dieser war ihm in Vergangenheit wegen wiederholter Übertretungen im Straßenverkehr widerrufen worden. Da die Person nun aber bereits zum zweiten Mal beim Fahren ohne Führerschein erwischt wurde, folgt eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Ebenso strafrechtlich relevant ist die begangene Fahrerflucht bei einer Polizeikontrolle.
Neben der erfolgten Beschlagnahme des Fahrzeugs muss der Fahrer mit Verwaltungsstrafen von mehr als 2.000 Euro rechnen. Auch für den Fahrzeugeigentümer wird die Angelegenheit Folgen haben, da dieser sein Auto einer Person überlassen hatte, welche offensichtlich nicht berechtigt war, sich hinters Steuer zu setzen.




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