Von: apa
Ein 31-Jähriger – bis zu seiner Festnahme Lehramt-Student, in behüteten Verhältnissen aufgewachsen und bisher unbescholten – hat am Donnerstag am Wiener Landesgericht gestanden, eine fremde Wohnung aufgebrochen, eine schlafende 17-Jährige aufgeweckt, mit einem Messer bedroht und mehrfach vergewaltigt zu haben. “Er hat seit seinem 14. Lebensjahr einschlägige Fantasien. Vergewaltigungsfantasien in Richtung junger Mädchen”, sagte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann.
Der Angeklagte hatte die ihm völlig unbekannte 17-Jährige am 6. August 2025 in Wien-Meidling bis vor ihre Wohnungstür verfolgt. Dort wartete er seinen eigenen Angaben zufolge mit einem Klappmesser einige Zeit ab, entfernte sich dann aber. Am 10. August erschien er am späten Abend wieder mit einem Messer bewaffnet vor ihrer Wohnung und brach die Holztür auf, während die Jugendliche schlief. Er weckte sie auf, drohte ihr mit dem Messer und herrschte sie laut Anklage an, sie solle tun, was er sage, ansonsten werde er sie umbringen. Indem er ihr eine Schnittwunde an der rechten Hand zufügte, zwang er die 17-Jährige, sich auszuziehen. Dann kam es zu Missbrauchshandlungen, mit denen der Angeklagte erst dann aufhörte, als die Betroffene ihm klar machte, dass ihre Mutter am Weg zu ihr sei. Daraufhin ergriff er die Flucht.
Täter sprach Opfer Tage danach auf Straße an
Wenige Tage später traute die 17-Jährige ihren Augen nicht. Der Täter, der ihr offenbar wieder gefolgt war, sprach sie auf der Straße an und fragte sie nach der Uhrzeit. Die 17-Jährige rief mit ihrem Handy umgehend die Polizei zu Hilfe, der Mann wurde von alarmierten Einsatzkräften festgenommen.
Der psychiatrische Sachverständige interpretierte das Verhalten des Angeklagten als “zusätzliche Demütigung und Herabwürdigung, wenn das Opfer in der Öffentlichkeit angesprochen wird”. Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine “schwere sexuelle Störung, die eng mit der Persönlichkeit verknüpft ist”. Der Mann lebe seine Vorstellungen aus, “ohne Rücksicht auf die Befindlichkeit der Opfer und Folgewirkungen”.
Der Angeklagte sei zwar zurechnungsfähig und somit schuldfähig. Seine “Abartigkeit im Inneren” sei aber so hoch, dass im Fall einer Verurteilung ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen nach seiner Enthaftung “mit Straftaten mit schweren Folgen, gewaltbesetzten Vergewaltigungsdelikten” zu rechnen sei, erläuterte Hofmann. Auf Basis dieser Feststellungen verlangte der Staatsanwalt zusätzlich zur Verhängung einer Freiheitsstrafe im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB die Unterbringung des gefährlichen Angeklagten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Auch zu Überfall auf Joggerin geständig
Der 31-Jährige erklärte sich damit einverstanden. Der Lehramt-Student hatte bereits am 26. Mai 2025 eine Joggerin zu vergewaltigen versucht. Er packte die Frau von hinten an den Schultern, versuchte sie zu küssen, hielt die Frau fest und stieß sie zu Boden. Dann griff er nach ihrer Hose, ließ jedoch von der völlig geschockten Frau ab, weil diese lautstark zu schreien begann und mit ihren Beinen um sich trat. Auch dazu war der Angeklagte geständig.
“Er gesteht alles zu. Das Problembewusstsein ist da. Es gibt keinen Punkt, wo er sich rauszureden versucht. Er hat nichts zu beschönigen versucht”, hielt der Psychiater fest. Insofern könne man “in einem längeren Prozess” mit dem Mann therapeutisch arbeiten.
Der Prozess wurde zur Einholung eines ergänzenden Gutachtens des psychiatrischen Sachverständigen auf 7. April vertagt. Das Gericht will abklären lassen, ob bei der vergewaltigten 17-Jährigen – sie wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin befragt – eine posttraumatische Belastungsstörung vorliegt. Das wäre nach dem Strafgesetzbuch einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen, was den Strafrahmen auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöhen würde.




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