Von: mk
Bozen – Bei der Ausstellung von Reisepässen gibt es eine wichtige Neuerung. Vor allem für geschiedene Paare dürfte dies eine Rolle spielen.
Aufgrund eines Gesetzesdekretes vom 13. Juni kann das Elternteil eines minderjährigen Kindes den Reisepass für sich beantragen, ohne das Einverständnis des zweiten Elternteils einholen zu müssen, wie dies in der Vergangenheit der Fall war. Darauf macht die Quästur in Bozen aufmerksam.
Gleichzeitig dürfen die Behörden keinen Reisepass für das Elternteil ausstellen, falls ein richterliches Verbot vorliegt. Dieses kann vom zweiten Elternteil, von der Staatsanwaltschaft oder von einem eventuellen Vormund vor Gericht beantragt werden. Dabei geht es um Fälle, bei denen eine Vernachlässigung der elterlichen Pflichten befürchtet wird.
Die Regierung in Rom wollte mit der Neuerung die Ausstellung eines Reisepasses oder der Identitätskarte nicht nur für geschiedene Erwachsene vereinfachen, die eine Reise ins Ausland planen.
Bei Kindern selbst ändert sich hingegen nichts: Wird der Reisepass für ein minderjähriges Kind beantragt, müssen hingegen nach wie vor beide Elternteile einverstanden sein.