Von: luk
Bozen – 1,5 Jahre nach dem tödlichen Rodelunfall am Rittner Horn sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nun abgeschlossen. Sie sieht eine Mitverantwortung der Liftbetreibergesellschaft, wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet.
Das Hinweisschild mit dem Verbot, über die Skipiste mit der Rodel abzufahren, sei zu weit von der Bergstation entfernt. Außerdem sei der Hinweis nicht ins Italienische übersetzt gewesen. Außerdem, so die Ermittlungsergebnisse, seien gefährliche Punkte auf der schwarzen Piste nicht gesichert gewesen.
Bekanntlich waren eine 38-jährige Frau sowie ihre achtjährige Tochter mit der Rodel über die Skipiste abgefahren. Es kam zu einem tragischen Unfall. Mutter und Tochter prallten gegen einen Baum und verstarben in der Folge.
Die Verteidigung hat nun 20 Tage lang Zeit, eine Gegendarstellung einzubringen. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie die Einleitung eines Hauptverfahrens beantragt.