Polizei versucht Ablauf der Vorgänge zu rekonstruieren

Schüsse auf Einbrecher in Salzburg: Angeschossener tot

Freitag, 01. August 2025 | 13:14 Uhr

Von: apa

Jener Mann, der am Donnerstagnachmittag bei einem Einbruchsversuch in der Stadt Salzburg vom Bewohner eines Einfamilienhauses angeschossen wurde, ist laut Polizei im Universitätsklinikum Salzburg seinen schweren Verletzungen erlegen. Bei dem Toten handelt es sich um einen 29-jährigen Ungarn. Die Staatsanwaltschaft hat eine Obduktion des Leichnams angeordnet und Ermittlungen gegen den Schützen eingeleitet.

Zu der Tat war es kurz vor 16.00 Uhr im Stadtteil Gnigl gekommen. Wie die Polizei berichtet, dürfte der Ungar mit einer gleichaltrigen Begleiterin – sie stammt ebenfalls aus Ungarn – in das Haus mit Garten eingedrungen sein. Der 66-jährige Bewohner sagte den Ermittlern, dass er im Haus auf die zwei Einbrecher aufmerksam wurde. Dabei sei er von dem 29-Jährigen mit einem Messer bedroht worden, worauf er sich mit seiner Faustfeuerwaffe verteidigt habe. Der Schütze sprach dem Vernehmen nach von Notwehr. Er soll selbst den Notruf gewählt haben und befindet sich auf freiem Fuß.

Noch steht nicht fest, wie viele Schüsse der 66-Jährige abgab, kolportiert werden aber drei. Der Ungar wurde von einem Notarzt versorgt und in ein Krankenhaus gebracht, seine Verletzungen waren aber zu schwer. Seine Partnerin wurde von der Polizei vorläufig festgenommen, mittlerweile aber wieder freigelassen. Sie wird angezeigt.

Der Hausbesitzer besaß die Waffe legal. Das Landeskriminalamt hat die Vernehmungen der Beteiligten und Zeugen sowie die Ermittlungen zum Ablauf übernommen. Eine Gefahr für Unbeteiligte bestand nach bisherigen Informationen zu keinem Zeitpunkt, teilte die Polizei mit.

Mord, Notwehr oder Notwehrüberschreitung?

Wie die stellvertretende Sprecherin der Salzburger Staatsanwaltschaft, Elena Haslinger, am Freitag zur APA sagte, wurden gegen den Hausbesitzer Ermittlungen wegen Mordverdachts eingeleitet. “Das ist in solchen Fällen üblich und Standardprozedere.” Immerhin sei eine Person ums Leben gekommen. Rechtlich müsse man den Fall nun im Detail prüfen. “Man muss sich anschauen, ob eine Notwehrsituation vorlag, also der Beschuldigte damit rechnen musste, angegriffen zu werden bzw. ob er tatsächlich angegriffen wurde.” Das alles könne aber erst beantwortet werden, wenn die Ermittlungsergebnisse der Polizei vorliegen. Gegen den bisher unbescholtenen Schützen wurde keine U-Haft verhängt.

Bei Notwehr handelt es sich um das Recht, einen “gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren”, wie es im Strafgesetzbuch heißt. Unter Umständen bleibt der Hausbesitzer dann straffrei. Die Handlung ist laut Gesetz jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung bedient hat.

Wenn die Verteidigungshandlungen nämlich über das Maß der Notwehr hinausgehen, handelt es sich um eine Notwehrüberschreitung. Das bedeutet, dass die Abwehrmaßnahmen unverhältnismäßig oder nicht mehr erforderlich waren, um den Angriff abzuwehren. Handelt der Angegriffene aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken, kann die Bestrafung für eine vorsätzliche Tat entfallen, aber eine Bestrafung wegen fahrlässiger Begehung des Delikts ist möglich. Das müsse angesichts der kolportierten dreifachen Schussabgabe durch den Hausbesitzer nun rechtlich geklärt werden.

Kommentare

Aktuell sind 12 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen