Von: apa
Ein 73-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Angeklagt war er eigentlich wegen versuchten Mordes, weil die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf, im vergangenen September in St. Martin an der Raab (Bezirk Jennersdorf) auf eine 80-jährige Bekannte geschossen, diese aber verfehlt zu haben. Für die Geschworenen war das letztlich aber nicht erwiesen.
Nach knapp zwölf Stunden Verhandlung ging die Abstimmung der Geschworenen zum versuchten Mord denkbar knapp aus: Vier Stimmen dafür und vier dagegen bedeuteten Gleichstand und damit eine Entscheidung im Zweifel für den Angeklagten, der die Justizanstalt nach mehreren Monaten U-Haft nach dem Prozess wieder verlassen durfte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Schuss ging in Türstock
Im Haus der 80-Jährigen war im vergangenen September im Beisein des Angeklagten ein Schuss gefallen, der im Türstock landete. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe die Pensionistin töten wollen, weil diese seine Liebe nicht erwiderte. Er bestritt das jedoch vor Gericht und gab an, nicht absichtlich abgedrückt zu haben. In einem Gerangel um die Waffe habe sich ein Schuss gelöst.
Der Mann hatte sein Gewehr wenige Tage vor dem Vorfall hinter einer Holzsäule auf der Terrasse der Frau versteckt – nach eigenen Angaben aus Angst vor einer Polizeikontrolle. Die 80-Jährige fand die Waffe und nahm sie mit in ihr Haus. Als der Angeklagte später dort auftauchte, um “etwas zu holen, das er vergessen hatte”, ließ sie ihn nicht hinein. Trotzdem drängte sich der 73-Jährige an ihr vorbei durch die Terrassentür ins Haus und nahm die Waffe. Kurz danach soll es zur Schussabgabe gekommen sein.
Angeklagter wollte Waffe verkaufen
Dass er überhaupt eine Waffe hatte, begründete der Mann damit, dass er 1975 die Jagdprüfung machen wollte, diese aber nicht bestand. Danach sei das Gewehr über Jahrzehnte bei ihm daheim weggesperrt gewesen – bis er einige Zeit vor dem Vorfall seine schwer kranke Katze erschoss und die Waffe anschließend, um sie zu verkaufen, in sein Auto legte.
Die 80-Jährige, die selbst den Notruf gewählt hatte, bedauerte bei ihrer Befragung, dass der Mann nun in Eisenstadt in Haft sitze, und betonte: “Ich verzeihe ihm.” Die Vernehmung des 73-Jährigen zuvor gestaltete sich schwierig. Lautstärke und Sitzplatz mussten an die Schwerhörigkeit des Mannes angepasst werden. Trotzdem gab es immer wieder Verständigungsschwierigkeiten mit der Richterin. Auf die Frage, wie das Gewehr entsichert wird, war beispielsweise die erschossene Katze die Antwort.
(S E R V I C E – In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at, sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217, https://www.gewaltschutzzentrum.at/, beim Polizei-Notruf: 133, sowie im Burgenland beim Verein Lichtblick unter 02167/3338, beim Gewaltschutzzentrum Burgenland unter 03352/31420 oder beim Frauenhaus Burgenland unter 0509444000.)




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